Die Schlauköpfe des Tages!

Ich mache es heute kurz. Zwei Schlauköpfe des Tages. Wobei ich nur auf den April eingehe, da selbst ich mir in meiner erlernten CDU-Abneigung nicht vorstellen konnte, dass man Wahlversprechen derart schnell in der Gosse entsorgt und dem Wortbruch Taten mit dem erklärten Gegner „Grüne“ folgen läßt.

Scheckbuchpolitik – und zahlen muß das Volk.

Schaut in die Gesichter. die zwei von der Zankstelle. Doch selbst das ZDF erkennt mittlerweile, dass Wahlbetrug nicht so ganz koscher ist.

„Es ist nicht einmal sechs Wochen her, da verteidigt Friedrich Merz die Schuldenbremse vehement. Im TV-Duell am 9. Februar verweist der CDU-Chef darauf, dass man selbst mit der bestehenden Schuldenbremse alleine im Jahr 2025 noch einmal 50 weitere Milliarden Euro Schulden machen könne.
Merz fragt, wie weit man es mit der Verschuldung denn noch treiben wolle. Und sagt dann:

Grundsätzlich sollten wir irgendwann mal mit dem Geld auskommen, das wir an Steuern in Deutschland einnehmen – und das sind mittlerweile fast 1.000 Milliarden Euro pro Jahr.

Friedrich Merz am 9. Februar 2025

Ich schließe eine Zustimmung meiner Fraktion zu einer Aufweichung der Schuldenbremse des Grundgesetzes heute von dieser Stelle aus erneut aus.

Friedrich Merz im Januar 2024

Und sogar nach der Wahl sagt Merz:

Es ist in der nahe liegenden Zukunft ausgeschlossen, dass wir die Schuldenbremse reformieren.

Friedrich Merz am 25. Februar 2025

Übrigens: Wie wäre es mit Anwendung folgender Regelung?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 108a Wählertäuschung

Bernhard Sachs

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Bernhard Sachs

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