
Compactverbot gescheitert – Krachende Niederlage für ehemalige Innenministerin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Das von der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser angestrebte Verbot des regierungskritischen Magazins COMPACT ist gescheitert. Die Ministerin hatte versucht, das Magazin verbieten zu lassen, ein in dieser Form ungewöhnlicher und weitreichender Schritt gegen ein journalistisches Medium. Einen ähnlichen Fall gab es erst einmal in der Geschichte der BRD.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig folgte den Ausführungen des Innenministeriums nicht! Auch wenn einzelne Passagen des Magazins kritisch gesehen werden können, reicht dies längst nicht aus, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Das Urteil ist allerdings kein Freifahrtschein für unzensierte journalistische Arbeit. Hier wird unserer Meinung nach etwas zu überschwänglich gefeiert. Insbesondere im Bereich der Migrationsberichterstattung, hat sich der Meinungskorridor in den letzten Jahren deutlich verengt. Auch Kritik an der Politik Israels ist kaum noch möglich. Beim Thema Migration wurden einige Inhalte des Magazins vom Gericht als bedenklich eingestuft, aber sie sind nicht prägend für die Inhaltsstruktur der Zeitung. So ist das Urteil auch ein Fingerzeig, das bestimmte Grenzen nicht überschritten werden sollten.
COMPACT thematisiert neben Migration aber auch zahlreiche andere gesellschaftlich und politisch relevante Themen: von Friedenspolitik, Geopolitik, Kultur, Geschichte bis hin zu Gesundheitsfragen. Besonders die Kritik an den Entrechtungs–Maßnahmen in der Corona-Zeit, wurden vom Magazin sehr ausführlich behandelt. Diese thematische Breite hat dazu beigetragen, dass das Gericht kein Verbot ausgesprochen hat.
Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für die Presse- und Meinungsfreiheit! In Deutschland müssen auch unbequeme oder kontroverse Stimmen ihren Platz haben, egal aus welcher politischen Richtung sie kommen. Wer eine Zeitschrift wie COMPACT verbieten will, könnte morgen auch andere kritische Medien ins Visier nehmen. Daran sollten auch jene Kräfte denken, die das heutige Urteil bedauern.
So hat beispielsweise die dem linken Lager zugerechnete Junge Welt bereits Erfahrungen mit staatlicher Beobachtung und Repression gemacht. Hier könnte man zudem weitere Beispiele aufzählen. Das Leipziger Urteil erinnert daran, dass eine so genannte Demokratie Medienvielfalt aushalten muss!
Natürlich kann man COMPACT auf Grund seiner inhaltlichen Gestaltung kritisieren, auch bei mir stoßen nicht alle Artikel auf Gegenliebe, genauso wie nicht alle Berichte von Ungetrübt Media auf Gegenliebe stoßen. Manchmal erinnert der Stil von COMPACT an eine patriotische Bild-Zeitung oder an die National Zeitung von Dr. Gerhard Frey aus längst vergangenen Tagen, die sicherlich nicht mehr viele Leser kennen.
Der journalistische Kurs wirkt nicht immer konsistent: So wurde etwa die BSW-Politikerin Sarah Wagenknecht in verschiedenen Ausgaben erst als Covergirl und vielleicht nächste Kanzlerin gefeiert und dann massiv kritisiert. Selbiges bei Donald Trump, der als regelrechter Messias gefeiert wurde, inklusive eigener Sondermünze, die nun wohl eingeschmolzen werden muss! Da wäre etwas mehr Objektivität und gesunde Skepsis bei der Berichterstattung angebrachter. Denn so etwas kann den Eindruck erwecken, dass Themen und Personen vor allem nach Auflagenpotenzial ausgewählt werden und vor allem nach welchen Gewinn sie abwerfen.
Auch über die Werbestrategie des Magazins kann man diskutieren. Sie erinnert ebenfalls an die frühere Nationalzeitung, die stark mit patriotischen Themen warb und dem Leser suggerierte: „Kaufen Sie diese Münze, um Deutschland zu retten.“ Mittlerweile sind es aber nicht nur Münzen und Kalender die vermarktet werden, sondern auch teure Bademäntel. Solche Marketingmethoden mögen wirtschaftlich erfolgreich sein, wirken aber auf manche Beobachter befremdlich. Letztendlich entscheidet aber der Käufer.
Fazit
Das Leipziger Urteil ist ein deutliches Signal: Die Meinungsfreiheit in Deutschland gilt zumindest teilweise für kritische und oppositionelle Stimmen. Ein Verbot journalistischer Erzeugnisse ist nur schwer möglich und das ist gut so. Zugleich wirft das Verfahren ein Schlaglicht auf eine politische Entwicklung, in der Verbotsforderungen immer schneller erhoben werden. Dass das Verwaltungsgericht hier eine Grenze gezogen hat, ist ein positives Zeichen, für die Pressefreiheit, aber auch für die Rechtstaatlichkeit. Ob solche Urteile allerdings in den nächsten Jahren noch getroffen werden, wage ich zu bezweifeln. Richter sind schließlich schnell ausgetauscht.
Alexander Kurth