
Die „Wahl“ der Richter am Bundesverfassungsgericht ist nur eines von vielen Beispielen, wie eine kleine Zahl von Parteifunktionären, ungeachtet aller Wahlergebnisse, Schlüsselpositionen des Staates, in denen eigentlich politische Neutralität walten sollte, willkürlich und nach eigenen machttaktischen Erwägungen vergibt.
Während die Öffentlichkeit, also die Bürger im Land nicht einmal informell einbezogen werden, entscheidet eine demokratisch nicht legitimierte Clique von Politikern in geheimen Absprachen über die Besetzung des höchsten Gerichts. Die Öffentlichkeit erfährt in aller Regel erst im letzten Moment, wer kandidiert, und die Abgeordneten dürfen abnicken, was längst ohne sie entschieden wurde.
Wer ins Verfassungsgericht einzieht, hängt weniger von juristischer Exzellenz ab als von der politischen Nähe zu Union und SPD. Wobei der Einfluss linksradikaler und extremistischer Parteien wie der Grünen und der Linken zuletzt bedrohlich zugenommen hat. Eine echte öffentliche Prüfung findet nicht statt, denn Anhörungen wie in den USA, bei denen Kandidaten ihre Rechtsauffassung offenlegen müssen, werden der deutschen Bevölkerung vorenthalten.
Ausgerechnet die Institution, die als Hüterin der Verfassung über die demokratische Ordnung wachen und die „im Namen des Volkes“ Urteile spricht, wird also durch ein Verfahren bestimmt, das von Intransparenz, Parteibuchdenken, machttaktischen Erwägungen und fehlender Bürgerbeteiligung geprägt ist. Es ist offenkundig, dass dieses Vorgehen vor allem ein Instrument des exklusiven Machterhalts von Union und SPD ist, jenseits aller demokratischen Willensbekundungen des Volkes.
Gerhard Großkurth