
Der Zwang zum Gendern: Ein teurer Irrweg!
Ein Fall aus Hamburg sorgt derzeit für bundesweite Schlagzeilen.
In einer Zeit, in der Behörden mit realen Herausforderungen ringen sollten, verschwendet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg Energie und Geld für irrsinnige ideologische Sprachvorschriften. Der Fall einer 43-jährigen Chemikerin und Strahlenschutzbeauftragten zeigt exemplarisch, wie der Zwang zu geschlechtsneutraler Sprache – oft als „Gendern“ bezeichnet – nicht nur die Klarheit von Texten untergräbt, sondern auch zu unnötigen Konflikten, Gerichtsprozessen und Steuergeldverschwendung führt.
Die Frau wurde entlassen, weil sie sich weigerte, in einer internen Anweisung zum Strahlenschutz gendergerechte Formulierungen zu verwenden. Doch die Gerichte haben ihr recht gegeben, zuletzt das Landesarbeitsgericht Hamburg im Februar 2026. Dennoch klammert sich die Behörde an ihren Fehler, was die Absurdität des Ganzen unterstreicht. Alles begann mit einer scheinbar harmlosen Strahlenschutzanweisung. Die Mitarbeiterin sollte Formulierungen wie „autorisierter Arzt“ durch „spezialisierte medizinische Person“ ersetzen, um die Sprache geschlechtsneutral zu gestalten. Sie lehnte ab und begründete ihre Haltung klar: Solche Umformulierungen lenken vom eigentlichen Aufgabenkreis ab und verletzen die Forderung nach Klarheit. In juristischen und technischen Texten, wo Präzision lebenswichtig sein kann – etwa in der Schifffahrt oder beim Strahlenschutz –, führt Gendern zu unnötiger Komplexität. Statt präziser Begriffe entstehen schwammige Konstrukte, die Missverständnisse einladen und die Lesbarkeit erschweren.
Die Behörde reagierte hart: Zuerst gab es zwei Abmahnungen, dann die Kündigung. Hier zeigt sich der Kernproblem des Genderns: Es ist kein freiwilliger Akt , sondern ein erzwungener ideologischer Akt, der Abweichler bestraft.
Kritiker des Genderns argumentieren zu Recht, dass es die deutsche Sprache künstlich verkompliziert. Das generische Maskulinum – wie „Arzt“ für alle Geschlechter – hat jahrhundertelang funktioniert, ohne dass sich Frauen ausgeschlossen fühlten.
Studien zeigen sogar, dass gendergerechte Sprache die Verständlichkeit verringert, besonders in administrativen Kontexten. Im BSH-Fall wird das evident: Warum sollte eine Behörde, die für Hydrographie und Schifffahrt zuständig ist, ihre Mitarbeiter zu Sprachakrobaten machen, statt sich auf fachliche Kompetenz zu konzentrieren? Bei diesem Zwang siegt oftmals eine falsche politische Korrektheit über Effizienz und Vernunft. Alles auf Kosten der Steuerzahler.
Die entlassene Mitarbeiterin ließ sich nicht unterkriegen und klagte vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Im Juli 2025 gab das Gericht ihr in erster Instanz recht: Sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung waren unrechtmäßig. Das Urteil unterstrich, dass der Zwang zum Gendern nicht ausreicht, um eine Entlassung zu rechtfertigen – ein Schlag für alle, die Sprachideologie als Arbeitsvorschrift durchsetzen wollen.
Trotzdem legte das BSH Berufung ein. Offenbar sind Gerichtskosten und öffentliche Mittel egal, solange man den eigenen Fehler nicht eingesteht. Am 5. Februar 2026 urteilte das Landesarbeitsgericht Hamburg in der Berufungsinstanz: Die Kündigung ist unwirksam. Zwar ging es nicht primär um das Gendern selbst, sondern um formelle Mängel in der Kündigungsprozedur, doch das Ergebnis ist klar, die Frau darf weiterarbeiten. Richter Oliver Krieg betonte, dass die Entscheidung nicht das geschlechtergerechte Formulieren an sich betrifft, aber genau das macht den Fall so brisant: Selbst wenn Gendern erlaubt ist, rechtfertigt es keine drakonischen Maßnahmen wie Entlassungen. Die Behörde hat eine Totalpleite erlitten und doch könnte der Streit weitergehen, vielleicht bis zum Bundesarbeitsgericht.
Warum Gendern ein Fehler ist: Kosten, Ablenkung und gesellschaftliche Spaltung
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für eine Bewegung, die unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung die Sprache umbaut. In Behörden wie dem BSH führt das zu absurden Prioritäten. Die Kosten für Gerichtsverfahren belasten den Steuerzahler, während die eigentliche Arbeit leidet. Und wofür? Um eine kaum existente Minderheit zu befriedigen, die in neutralen Formulierungen Diskriminierung wittert?
Gegner des Genderns, darunter Vereine wie „Stoppt Gendern“, weisen darauf hin, dass solche Vorschriften die Freiheit der Meinungsäußerung einschränken.In einer Demokratie sollte Sprache ein Werkzeug der Kommunikation sein, nicht ein Schlachtfeld ideologischer Kämpfe! Der BSH-Fall zeigt: Zwang schafft Widerstand, und Gerichte schützen zumindest teilweise die Vernunft.