


Ein neues Thema und ein neues Stöckchen, über das wir springen sollen
Mit Fernandes Collin verbündeten sich heute bei ihrer Demo in Berlin selbsternannte „Prominente“ wie u.a. Ex-Grünen-Chefin Ricarda Lang, Millionärstochter Luisa Neubauer aus der Reemtsma-Zigaretten-Imperium oder Ex-SPD-Chefin Saskia Esken, allesamt bekannt als Einpeitscherinnen linksgrünwoker Ideologien. In Berlin wird ein Kampf gegen das Patriarchat inszeniert, ohne die vorhandenen Machtstrukturen anzugreifen. Wie immer geht es um Ablenkung und das Volk wird beschäftigt. Doch warum geht es eigentlich?
Die Debatte um eine Klarnamenpflicht im Internet wird in Deutschland bereits seit mehreren Jahren intensiv geführt, oft befeuert durch Fälle von Hassrede (Hate Speech) und strafrechtlich relevanter Hetze in sozialen Netzwerken. Zentrale Forderungen kamen in der Vergangenheit unter anderem von CDU-Politikern wie Wolfgang Schäuble und Friedrich Merz, aber auch aus der saarländischen Landespolitik. Die Forderung steht in erheblichem Spannungsverhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deutschen Gesetzen, die eine anonyme oder pseudonyme Nutzung ermöglichen.
Die Diskussion ist nicht neu, wird aber regelmäßig neu entfacht, etwa durch Forderungen von Wolfgang Schäuble (CDU) um 2020 oder Forderungen von Friedrich Merz (CDU) und anderen Politikern auch noch bis Ende 2025/Anfang 2026.
Diese Forderung stellten u.a. Friedrich Merz und Wolfgang Schäuble oder die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) oder Politiker aus Bayern.
Politiker stellten diese Forderung immer wieder, um Straftaten im Netz besser verfolgen zu können.
Befürworter erhoffen sich eine angenehmere Debattenkultur, Stichwort „Netiquette“, und eine höhere Hemmschwelle für strafbare Inhalte.
Straftaten wie Bedrohung oder Volksverhetzung sollen schneller und konsequenter verfolgt werden können.
Die Werte des analogen Lebens sollen auch in der digitalen Welt gelten.
Die Forderung nach Klarnamen steht im klaren Widerspruch zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der in der DSGVO verankerten Datensparsamkeit.
Nach § 19 Abs. 2 TDDDG (ehemals § 13 Abs. 6 TMG) sind Anbieter sogar verpflichtet, eine Nutzung von Diensten anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, sofern technisch möglich und zumutbar. Das ist die Rechtslage in Deutschland.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass soziale Netzwerke wie Facebook ihre Nutzer nicht pauschal zur Verwendung von Klarnamen zwingen dürfen.
Datenschützer warnen vor dem „gläsernen Nutzer“, Identitätsklau und einer Gefährdung der Meinungsfreiheit, da Nutzer sich aus Angst vor Konsequenzen nicht mehr frei äußern könnten.
Gegner einer solchen Pflicht, zu denen auch verschiedene Justizminister zählten, weisen darauf hin, dass die Identität eines Nutzers auch ohne Klarnamen (z.B. über IP-Adressen) durch Ermittlungsbehörden festgestellt werden kann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
In Berlin fand heute eine weitere Inszenierung des „westlichen Wertesystems“ statt. Alles vor dem Hintergrund der Demonstration von Xavier Naidoo am letzten Wochenende nach den Veröffentlichungen der Epstein-Files, nach unzähligen bundesweit stattgefundenen Montagsdemos für Frieden, Freiheit, Souveränität und gegen die Corona-Verbrechen und den Corona-Betrug und der Tatsache, dass Fernandes Collin für Geld und Publicity alle Hüllen fallen ließ.
Die wöchentlich stattgefunden und weiterhin stattfindenden Demonstrationen in deutschen Städten und Gemeinden gegen Krieg, Corona-Betrug, Impfpflicht, Verbrechen gegen Frauen und Kinder verlaufen im Sande und werden weiterhin von der Politik ignoriert. Aktuell konnten wir sehen, wie die Demonstration für den Kinderschutz mit Xavier Naidoo sofort als Verschwörung abgetan und in die rechte Ecke gestellt wurde.
Eine mutmaßliche „virtuelle Vergewaltigung“ soll als Steigbügelhalter für die Klarnamenpflicht herhalten, obwohl diese im klaren Widerspruch zur DSGVO steht.
Wer glaubt, dass eine Klarnamenpflicht Frauen schützt, glaubt auch, dass das Ordnungsamt die Ordnung in der Garage wieder herstellt und diese aufräumt.
Steht bitte für die Opfer von realer, organisierter und rituell sexualisierter Gewalt auf und nicht nur für die inszenierten Opfer „virtueller Vergewaltigungen“.
Für Christian Ulmen gilt bei diesem ganzen Zirkus weiterhin die Unschuldsvermutung. Seine Schuld oder Unschuld können deutsche Gerichte klären und feststellen.
Nur gut, dass die unzähligen, realen Vergewaltigungen, Gruppevergewaltigungen und Sexualdelikten an Frauen in unserem Land, dem besten Deutschland aller Zeiten, bei denen die Täter oft freigesprochen werden, nicht virtuell stattgefunden haben. Ich möchte mir nicht ausdenken, was da los in diesem Land, besonders in den Medien los wäre.
Der scharfe Klaus
Bildquellen:
X @janavictoriana
Hotel Adlon Webcam
Bild der Demo in öffentliche Medien