Gastbeitrag André Poggenburg

EILMELDUNG: Zur heute durch den Bundesverfassungsschutz verlautbarten Beobachtung der parteiinternen Struktur „Der Flügel“, baten wir André Poggenburg, MdL als ehemaligen Mitbegründer des Flügels und Mitverfassers der „Erfurter Resolution“ zu einer Stellungnahme.

Poggenburg: Die Beobachtung des Flügels und dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Organisation halte ich persönlich für überzogen und ein Ergebnis wahrnehmbar linker Vereinnahmung der Behörde Bundesverfassungsschutz. Vor dem Hintergrund, dass mehrere linke Parteien öffentlich und unverblümt mit als hoch linksextremistisch agierenden anderen Parteien und Organisationen, wie bspw. der MLPD, der Interventionistischen Linken, der Roten Hilfe etc. , direkt zusammenarbeiten, ohne aber dadurch ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten, verdeutlicht die fehlende Neutralität der Behörde. Vor allem aber, dass den linken Parteien zuzuordnende Organisationen, wie bspw. deren Jugendorganisationen, vernetzt und verflochten mit Gruppierungen wie Antifa, Schwarzer Block etc. agieren und deren militante, gewaltgeladene, staats- und verfassungsfeindliche Aktionen teils direkt unterstützen und fördern, ohne dafür auch vom Verfassungsschutz offizielle beobachtet zu werden, zeigt deutlich, dass diese Behörde leider als Instrument einer links entrückten Obrigkeit missbraucht wird. Unter Umständen stellt dieser klar erwiesene Umstand auf lange Sicht eine viel größere Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie dar, als die als verfassungsfeindlich deklarierten Akteure und Gruppierungen.

Allerdings, und auch das darf einmal klar gesagt werden, war die VS-Beobachtung des „Flügels“ im Grunde angekündigt und vorauszusehen. Es lag also auch in der Verantwortung der Führungsspitze, hier strategisch geschickter zu agieren und dem Verfassungsschutz die Begründung zumindest nicht auf dem Silbertablett zu servieren. Auch hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Anhänger des Flügels und der Partei AfD insgesamt wäre hier etwas mehr verantwortungsvolle und vorausschauende Führung vorteilhaft gewesen. Unangebrachte Dinge wie ein völlig überzogener Personenkult, der leicht als „Führerkult“ interpretiert wird und den ich damals für meine Person in dieser Form auch dankend ablehnte, aber auch die empfundenen Forderungen nach einem totalen Systemsturz etc., sind nicht nur politisch unangebracht, sondern werden selbstverständlich als Angriff auf den bestehenden sogenannten freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat gewertet und verwertet. Auch die zu Beginn einmal angedachte, auf eher loser und rein ideeller Basis fußende, Flügel-Gemeinschaft wurde zugunsten einer Flügel-Organisation, nach dem Schema Partei in der Partei, aufgegeben. Diesbezügliche Kritik, auch meinerseits, wurde damals als unangebracht angesehen, das Ergebnis wiederum war zu erwarten.

Dass der Bundesverfassungsschutz in seiner Begründung nun eben diesen Personenkult, die Systemsturzäußerungen, das verfestigte Netzwerk usw. anführt, kann man durchaus als lediglich halbseidene Begründungsversuche ansehen. Trotzdem wurden aber gerade diese dem Verfassungsschutz mit einer Naivität geliefert, dass man leider konstatieren muss: „alles unfair, aber irgendwie auch selber schuld“.

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