
Natürlich ist der Freispruch für den Corona-Helden Prof. Sucharit Bhakdi eine gute Nachricht. Alles andere als dieser Freispruch wäre auch offene Rechtsbeugung der Justiz gewesen. In der verständlichen Freude darüber, dass ein bedeutender Wissenschaftler und tapferer Mann von der Bürde einer absurden, extrem böswilligen Anschuldigung entlastet wurde, dürfen aber zwei schlechte Nachrichten nicht verschwiegen werden: Die eine ist diejenige, dass dieses Verfahren überhaupt stattgefunden hat. Die andere: In den Leitmedien eisernes Schweigen über den Ausgang der Gerichtsverhandlung und der totalen Blamage einer politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft.
Noch der Freispruch zeugt deshalb nicht von letztendlich doch intakten Verhältnissen im „besten Deutschland aller Zeiten“, sondern nur davon, dass es noch Restbestände der Rechtsstaatlichhkeit gibt. Es wird jedoch hart daran gearbeitet, diese auch noch zu schleifen.
Wolfgang Hübner