
In den Hallen des Amtsgerichts Opladen (Leverkusen )wird ein Schatten der Vergangenheit lebendig, der an die dunklen Zeiten der Hexenprozesse erinnert. Doch diesmal geht es nicht um die Anklage von vermeintlichen Zauberern, sondern um die Kontroverse um unrichtige Corona-Impfbescheinigungen und die Personen, die einen Arzt dazu angestiftet haben sollen, diese auszustellen. So lautet zumindest die Anklage.
Hintergrund der öffentlichen Verhandlungen ist eine Bescheinigung des Opladener Arztes Dr. Wollny, die besagt, dass eine Impfung mit den derzeit verfügbaren Corona-Impfstoffen nicht empfohlen wird. Stattdessen bietet Dr. Wollny eine Alternative an und ermutigt die betroffene Person, weitere Informationen einzuholen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Nach aktuellen Informationen stehen 1000 Menschen, die diesen Rat gesucht haben, nun vor Gericht.
Die Staatsanwälte wiederholen gebetsmühlenartig die Anklageschrift, in der betont wird, dass die Patienten angeblich wussten, dass keine medizinischen Gründe vorliegen, um eine Impfung zu umgehen und dass Ihnen auch bekannt gewesen ist, dass die erhaltenen Bescheinigungen illegal sind. Die Seite der Anklage wertet die Bescheinigung von Dr. Wollny als „Impfunfähigkeitsbescheinigung“. Doch die Frage, ob es sich formal und rechtlich tatsächlich um eine solche handelt, bleibt bisher ungeklärt. Verteidigungsanträge zur Klärung wurden aus verschiedenen Gründen abgelehnt, und die Anklage scheint wenig Interesse daran zu haben, die Rechtmäßigkeit der Bescheinigung zu prüfen.
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass sogar verstorbene Personen sowie solche, die nachweislich (!) nie in der Praxis von Dr. Wollny waren, angeklagt wurden. Entlastende Beweise werden ignoriert oder mit zweifelhaften Argumenten abgelehnt, und es gab bisher keine Freisprüche. Die Verurteilungen scheinen bereits vor Beginn der Verhandlung festzustehen.
Um die Anzahl der Verfahren zu minimieren, wurden den Angeklagten vor der Verhandlungswelle „Ablassbriefe“ zugestellt. Ihnen wurde die Möglichkeit angeboten, gegen Zahlung an einen wohltätigen Zweck das Verfahren einzustellen. Diesem schön verpackten Schuldeingeständnis folgten einige der Betroffenen. Doch zum Glück fühlten sich nicht alle so eingeschüchtert, so dass es doch zu zahlreichen Verfahren kommt. In einer zweiten „Ablasswelle“ bat dann das Amtsgericht selber die Betroffenen um eine Zahlung in die Gerichtskasse, mit der Aussicht, dann das Verfahren niederzulegen.
Als jemand, der selbst an mehreren Verhandlungen teilgenommen hat und auch selbst betroffen ist, kann ich nur feststellen: Die Hexenprozesse sind zurück. Es geht um die Verurteilung von Patienten, die sich in ihrer Verzweiflung an einen Arzt gewandt haben, der ihre Sorgen ernst genommen hat. In Anbetracht der potenziellen Nebenwirkungen der Impfungen war dies ein nachvollziehbares Verhalten. Es ist Zeit, dass diese modernen Hexenjagden ein Ende finden und die individuelle Entscheidungsfreiheit respektiert wird.
Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wie können solche kontroversen Verfahren fair und gerecht geführt werden, ohne die individuelle Freiheit der Patienten zu beeinträchtigen? Welche Rolle spielt das Vertrauen in medizinische Experten in solchen Situationen? Gibt es Wege, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beweise angemessen berücksichtigt werden? Welche Auswirkungen hat dies auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem? Und wie können wir sicherstellen, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht auf Kosten individueller Rechte und Freiheiten geht?