Juristischer Teilerfolg für Kölner Friedensaktivistin

Pressemitteilung zum heutigen Verfahren gegen Elena Kolbasnikova

Verfahrensunterbrechung beim Prozess gegen Kölner Friedensaktivistin – Verteidigung soll Beweise vorlegen, die das NATO-Narrativ vom russischen Angriffskrieg widerlegen

Auf großes mediales Interesse stieß am heutigen Mittwoch das Berufungsverfahren gegen die Kölner Friedensaktivistin Elena Kolbasnikova. Kolbasnikova wurde in erster Instanz wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, gegen das Urteil ging sie in Berufung.

Im heutigen Berufungsverfahren konnte zumindest ein Teilerfolg erzielt werden. So wurde das Verfahren unterbrochen und die Verteidigung hat nun 3 Wochen Zeit Beweise vorzulegen, warum es sich aus Sicht der Angeklagten um keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. Hier gehen nämlich auch bei Experten im Themengebiet Völkerrecht die Meinungen auseinander! Zudem werden Experten für Völkerrecht dem Verfahren hinzugezogen.

Rechtsanwalt Markus Beisicht begrüßte in einer kurzen Stellungnahme die Entscheidung. Es ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich, dass Beweise eingebracht werden dürfen, da sich Gerichte auf eine angebliche Offenkundigkeit berufen. Die Aufgabe von Gerichten ist allerdings die Wahrheitsfindung und nicht die Übernahme von vorgeschriebenen Narrativen.

Wir werden über den Verlauf des Verfahrens natürlich weiterhin berichten.

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