
#BRD (Justiz) Irrsinn
Pünktlich zu Heiligabend verschickt das Amtsgericht Gera einen Strafbefehl über 90 Tagessätze a‘ 50€.
Der Tatzeitpunkt der schweren Straftat war der 28.02.2019. Der Tatort war die Staatsanwaltschaft in Gera.
Der Tatvorwurf – und jetzt bitte ganz tapfer sein – lautet:
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln gemäß §26 Nr. 2 VersammlG. §§145 Abs. 1 Nr. 1, 52 STGB
Frei übersetzt:
Der Anmelder einer Spontankundgebung soll die 110 gewählt haben, um eben diese Spontankundgebung anzumelden.
Für diese fürchterliche Straftat flatterte an Heiligabend ein Strafbefehl über 4.500€ (+ Verfahrenskosten) rein.
Wir sagen:
Danke BRD. Danke, dass diese Republik – auch durch dieses Urteil – ein Stückchen weiter sicher gemacht wurde✅