
Ungetrübt Media fragt nach. In den nächsten Tagen befragen wir verschiedene Politiker und Persönlichkeiten zum Thema: „Muss Deutschland Flüchtlinge aus Afghanistan aufnehmen?“ Heute lesen Sie die Stellungnahme von Doris von Sayn-Wittgenstein, MdL aus Schleswig-Holstein.
Doris v. Sayn-Wittgenstein :
Wohlfeile Erklärungen zur Situation der Menschen in Afghanistan sind immer einfach, müssen sich jedoch als erstes an rechtlichen Vorgaben orientieren.
Als Juristin interessiert mich deshalb zunächst:
Welche rechtlichen Verpflichtungen wurden in Zusammenhang mit dem
Einsatz in Afghanistan den sog. „Ortskräften“ gegenüber übernommen?
Trifft diese Verpflichtung nur Deutschland oder etwa auch andere, an dem Einsatz beteiligte Länder?
Die Erfahrungen mit einer unkontrollierten und rechtswidrigen Aufnahme
von Menschen aus fremden Kulturkreisen haben auch großes Leid für viele Deutsche und ihre Familien gebracht; u.a. finden täglich zwei
Gruppenvergewaltigungen durch Täter mit Migrationshintergrund statt –
eine Form der Kriminalität, die wir so bisher nicht kannten.
Können und wollen wir es uns in dieser Situation, aber auch im Hinblick
auf unsere eigene, schwierige wirtschaftliche Lage – ich denke hierbei
etwa an die Not von Rentnern oder aktuell die Menschen in den deutschenÜberflutungsgebieten – überhaupt erlauben, noch weitere Aufgaben, die die Heimatregierungen schultern müssen, aufzuladen? Wir dürfen an Länder, deren Menschen wir hier aufgenommen haben, keinerlei Entwicklungshilfe mehr zahlen. Wie kommt es, daß China aktuell diplomatische Beziehungen zu Afghanistan anknüpft? Sind hier nicht auch weitere Überlegungen angezeigt?
Die aktuelle Situation in Afghanistan wirft selbstverständlich auch
Fragen für zukünftige NATO-Einsätze auf:
Welche Rolle soll Deutschland zukünftig hierbei spielen?
Welche Verantwortung und auch welche Verpflichtungen übernimmt unser Land in diesem Zusammenhang?