Verfassungsspitzel im Landtag?

Kleine Anfrage der Abgeordneten v. Sayn-Wittgenstein wirft Fragen auf

Sollen die Wähler in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 Verfassungsspitzel in den Landtag wählen? Gibt es unter den AfD-Kandidaten zur Landtagswahl 2022 in Schleswig-Holstein V-Personen des Verfassungsschutzes?

Das wollte die Landtagsabgeordnete v. Sayn-Wittgenstein u.a. in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen.

Die Antwort hat es in sich!

Die Landesregierung lehnte die Beantwortung dieser Frage im Hinblick auf eine Gefährdung des Staatswohls ab. Begründung: Die erfragte Personengruppe sei so klein, „daß die Gefahr einer Identifizierung … grundsätzlich möglich erscheint“.

Die Gruppe der AfD-Landtagskandidaten ist also so klein, daß man Mitarbeiter des Verfassungsschutzes herausfiltern kann!

Damit ist klar: Der Verfassungsschutz bzw. die Regierung späht die Arbeit von gewählten Mandatsträgern aus, nimmt womöglich sogar Einfluß darauf. Besonders brisant: Bürger, die sich vertraulich an AfD-Abgeordnete wenden, müssen damit rechnen, daß sie weitergemeldet werden.

Eine Rückfrage beim Bundesvorstand zu dieser Kleinen Anfrage blieb – wie erwartet – unbeantwortet. Zu deutlich hatten die Dres. Gauland und Meuthen mit teils erfundenen oder unanständigen Angriffen eine unabhängige und erfolgreiche Alternative für Deutschland in Schleswig- Holstein beschädigt. Im Auftrag der Dienste?

Fazit: Eine unabhängige, nur dem Wähler verpflichtete, vertrauliche und politisch effiziente Arbeit einer Alternative für Deutschland ist im Landtag von Schleswig-Holstein nicht gewährleistet, die AfD nicht wählbar.

Lesen Sie hier die Kleine Anfrage im Detail:
https://www.doris-von-sayn-wittgenstein.de/fileadmin/user_upload/kleine_anfragen/2022/20220407_Kleine_Anfrage_VS_AfD_DS_193768_01.pdf

PRESSEMITTEILUNG 18/2022
Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 20.4.22

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