
Leverkusener Ratsherr Markus Beisicht geht juristisch gegen diskriminierenden FDP-Antrag vor, der russischen Künstlern ein Auftrittsverbot erteilen möchte. Dieser Antrag wurde bei einer skandalösen Ratssitzung in der vergangenen Woche, mehrheitlich angenommen.
Die Stellungnahme von Markus Beisicht an die Bezirksregierung in Köln, können Sie hier nachlesen:
Beanstandung des Ratsbeschlusses: „Keine Auftritte russischer Künstler/innen solange der russische Krieg in der Ukraine andauert“
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Leverkusener Ratssitzung vom 30.03.2023 wurde ein FDP-Antrag unter der Überschrift „Keine Auftritte russischer Künstler/innen so lange der russische Krieg in der Ukraine andauert“ mit Mehrheit beschlossen. Demnach weist der Rat die Kulturstadt Leverkusen an, keine Auftritte von russischen Künstlerinnen und Künstler an städtischen Veranstaltungsorten in Leverkusen zuzulassen, solange der Krieg in der Ukraine andauert.
Zur Glaubhaftmachung übermittle ich den nunmehr von mir beanstandeten Ratsbeschluss. Der Oberbürgermeister Uwe Richrath hat diesen Antrag auf die Tagesordnung des Rates gesetzt und hält den Antrag offensichtlich auch für rechtmäßig. Der nunmehr vom Leverkusener Rat beschlossene Antrag dürfte gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verstoßen. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des jungen und alten Lebensalters oder sexuellen Identität benachteiligt werden.
Besonders schützt das AGG Personengruppen vor Diskriminierung, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt werden. Es dürfte daher eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von russischen Kulturschaffenden durch diesen Ratsbeschluss vorliegen. Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Der nunmehr mit Mehrheit beschlossene Ratsantrag diskriminiert und stigmatisiert russische Kulturschaffende und verstößt zudem eklatant gegen das Recht auf Gleichbehandlung.
Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass der Ratsbeschluss eindeutig gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Ergo hat der Leverkusener Rat mit Mehrheit einen Ratsbeschluss erwirkt, der erkennbar rechtswidrig gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Dies ist umso bedauerlicher, da die Stadt Leverkusen erst in jüngerer Vergangenheit eine lokale Anti-Diskriminierungsstelle eingerichtet hat. Aus alledem folgt, dass der am 30.03.2023 beschlossene Ratsbeschluss zum Auftrittsverbot russischer Kulturschaffender in Leverkusen rechtswidrig und daher aufzuheben ist. Es liegt eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von russischen Kulturschaffenden vor. Darüber hinaus wäre grundsätzlich auch zu prüfen, ob der Antrag nicht gegen § 140 StGB oder auch andere Straftatbestände verstößt. Ich bitte Sie daher als Aufsichtsbehörde höflich den gesamten Vorgang rechtlich zu überprüfen und den offensichtlich rechtswidrigen Ratsbeschluss aufgrund meiner Stellungnahme aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen Markus Beisicht
Ratsherr des Aufbruch Leverkusen
Einen weiterführenden Artikel zum Thema lesen Sie hier:
Den erwähnten Antrag haben wir als Datei beigefügt.