
Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch in der Nacht zum Dienstag eine Entscheidung zum Fahnenverbot in Berlin treffen. Wie bereits berichtet, war unter anderem die russische Fahne in Berlin verboten worden. Das Verbot wurde für den 8. und 9. Mai im Rahmen einer Allgemeinverfügung ausgesprochen.
Daraufhin legten die Veranstalter Widerspruch ein, der vom Verwaltungsgericht in Berlin als rechtmäßig anerkannt wurde und das Verwaltungsgericht hob somit das Verbot auf. Ebenfalls aufgehoben wurde das Verbot der ukrainischen Fahne.
Gegen diesen Beschluss legte die Polizei Berlin Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, allerdings richtete sich der Widerspruch nur gegen die Zulassung von russischen Fahnen & Symbolen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schloss sich letztendlich den Ausführungen der Polizei Berlin an und bestätige das Verbot.
Durch diese willkürliche Entscheidung musste das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet werden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde erreichte das Karlsruher Gericht am gestrigen Nachmittag. Der Eingang der Beschwerde wurde sowohl mündlich als auch per Fax bestätigt.
Da bis zum heutigen Morgen keine Antwort des Gerichts erfolgte, wurde das Bundesverfassungsgericht erneut kontaktiert. Die Antwort lässt akute Zweifel daran aufkommen, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben. So teilte das Gericht erst mit, dass man die Akte suchen müsste, um dann mitzuteilen, dass angeblich keine Beschwerde eingegangen sei.
Ob ein derart beschämendes Agieren auf Druck diverser politischer Entscheidungsträger zustande kam, darüber können wir natürlich nur spekulieren.
Wie uns der im Verfahren beauftragte Rechtsanwalt mitteilte, wird es auf jeden Fall in dieser Hinsicht ein juristisches Nachspiel geben!
Auf die weitere Entwicklung bin ich gespannt. Leider ist dann der 09. Mai längst vorbei und man hat sein Ziel erreicht.
LikeLike