Nächster Prozess gegen Kölner Friedensaktivistin!

Pressemitteilung der Partei Aufbruch Frieden-Souveränität-Gerechtigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Pressemitteilung übermitteln wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Alexander Kurth

Partei Aufbruch Frieden-Souveränität-Gerechtigkeit

Stoppt die Verfolgung von Friedensaktivisten – Solidarität mit Elena Kolbasnikova

Am 10.04. findet vor dem Kölner Landgericht das Berufungsverfahren gegen Elena Kolbasnikova statt. Die Friedensaktivistin wurde im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Grund für die Verurteilung war ein Interview, am Rande einer Veranstaltung in Köln. Andere Meinungen zum Russland/Ukraine-Konflikt sollen durch derartige Urteile kriminalisiert werden. Um die Kriminalisierung & Einschüchterung von Menschen, die sich für den Frieden mit Russland einsetzen voranzutreiben, wurden sogar im Eiltempo Sondergesetze verabschiedet.

Elena Kolbasnikova steht im Fadenkreuz einer russophoben & kriegslüsternen Politik. Mediale Hetzkampagnen, dadurch verbundene Jobverluste & Angriffe auf das persönliche Eigentum zeigen auf, dass wir in der BRD ein massives Problem mit Russophobie haben!

Als Friedenspartei treten wir Russophobie und der Verfolgung von Friedensaktivisten konsequent entgegen und laden Sie deshalb zur Mahnwache „Solidarität mit Elena Kolbasnikova” am 10.04. um 13:00 Uhr vor dem Landgericht in Köln ein.
Um 15:00 Uhr findet dann das Berufungsverfahren gegen Elena Kolbasnikova vor dem Landgericht statt.

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2 Kommentare zu „Nächster Prozess gegen Kölner Friedensaktivistin!

  1. Unabhängig, welche Ansichten man persönlich zum Ukraine-Konflikt vertritt, ist es völlig lächerlich, so harmlose private Meinungsäußerungen zur Anklage zu bringen. Statt einer Verurteilung hätte bereits das Amtsgericht Köln das Verfahren einstellen sollen und den Staatsanwalt in die Schranken der Meinungsfreiheit weisen sollen. Unter der rot-gelb-grünen Herrschaft ist die Meinungsfreiheit des Art. 5 Absatz 1 zur Farce geworden und wird durch Absatz 2 längst wieder gänzlich ausgehebelt. Jeder noch so harmlose oder gar satirische Kommentar läuft heute Gefahr, von offenbar wildgewordenen (oder politisch gesteuerten?) Staatsanwälten angeklagt zu werden. Auch blüht das Denunziantentum auf den zahlreich eingerichteten Internet-Meldestellen zu unliebsamen und regierungskritischen Kommentaren, welche heute alle nur noch unter „Hate Speech“ und „Hasskommentar“ verunglimpft werden. Mit Rechtsstaat hat das alles wenig zu tun, wenn nur noch die amtliche Linie straffrei nachgeredet werden darf.

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