Ungetrübt Media fragt nach! Verwehrt man Ungeimpften die Aufnahme in die Warteliste für Spenderorgane?

Liebe Leser,

vor einigen Tagen erreichte uns eine E-Mail einer jungen Mutti aus Berlin. Die junge Frau ist auf ein Spenderorgan angewiesen, sie benötigt eine Spenderniere. Bei einem Vorgespräch in einer Berliner Charité wurde ihr laut Eigenaussage mitgeteilt, dass eine Aufnahme in die Warteliste, erst nach einer Impfung gegen Sars-CoV-2 erfolgt. Die junge Mutter steht einer Impfung aber ablehnend gegenüber. Eine Aufnahme in eine Warteliste, die an eine Impfpfung geknüpft ist, betrachten wir als grundgesetzwidrig. Folgende Presseanfrage richteten wir deshalb an die zuständige Charité. Unsere Anfrage und die erfolgte Rückantwort, dokumentieren wir ungekürzt, nach dieser Einleitung. Auch die im Antwortschreiben erwähnte Einrichtung (Eurotransplant) bekam von uns eine Presseanfrage zugesandt, sobald hier eine Antwort vorliegt, werden wir diese selbstverständlich dokumentieren. Zudem ist ein Interview mit der jungen Mutter geplant.

Presseanfrage und Antwort

Leipzig, den 28.07.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell recherchieren wir zu dem Themenbereich „Umgang mit ungeimpften Personen im medizinischen Bereich „.

Eine Patientin Ihrer Einrichtung ist auf ein Spenderorgan angewiesen. Hierfür benötigt sie die Eintragung in die sogenannte „Warteliste“ für Menschen die eine Organspende benötigen. Natürlich ist eine derartige Aufnahme an diverse Richtlinien und Rahmenbedingungen geknüpft. Die Patientin teilte uns mit, dass ihr die Aufnahme in die Spenderliste verweigert wurde, da sie nicht gegen Covid19 geimpft ist. Wir bitten Sie deshalb zeitnah um die Beantwortung folgender Fragen.

1.Ist es zutreffend, dass eine Impfung gegen Covid-19 verpflichtend ist, um auf die Warteliste für ein Spenderorgan gesetzt zu werden?

1.1. Falls Punkt 1 zutreffend sein sollte, wie wird eine derartige Regelung begründet?

2.Aktuell wird in Deutschland über die Einführung einer Impfpflicht diskutiert, von einigen Politikern wird diese sogar gefordert. Wie positioniert sich Ihr Klinikum zu dieser Thematik?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im voraus.

Die notwendige Akkreditierung als Journalist füge ich dieser E-Mail als Anhang bei. Zudem bitte ich um die Weiterleitung der E-Mail an die zuständige Stelle.

Mit freundlichen Grüßen: Alexander Kurth

Redakteur Ungetrübt Media

Sehr geehrter Herr Kurth,

als „ein Sprecher“ teile ich Ihnen mit:

„Die Charité – Universitätsmedizin Berlin empfiehlt betroffenen Patientinnen und Patienten in deren eigenem Interesse aufgrund medizinischer Indikation nachdrücklich, sich vor Aufnahme auf die Warteliste von Eurotransplant gegen Sars-CoV-2 impfen zu lassen. Unser Bestreben ist es, eine Transplantation so risikoarm wie möglich zu halten. Eine Impfung gegen Sars-CoV-2 trägt in der aktuellen pandemischen Situation deutlich dazu bei.“

Sollten Sie Nachfragen zu Kriterien der Warteliste haben, verweise ich Sie an die Kommunikationsableitung von Eurotransplant.

Zu Ihrer weiteren Frage: Die Charité – Universitätsmedizin Berlin befürwortet eine hohe Impfquote in der Bevölkerung. Die politische Diskussion um eine Impfpflicht kommentiere ich nicht.

Mit freundlichem Gruß

Markus Heggen
Pressesprecher
Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation

Charité – Universitätsmedizin Berlin

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