Parteien zur Bundestagswahl: SGV-Partei

Ungetrübt Media fragt nach: Parteien zur Bundestagswahl

Liebe Leser,

im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl haben wir neben den bereits im Bundestag vertretenen Parteien zahlreiche kleinere Parteien angeschrieben, alle bekamen den gleichen Fragenkatalog zugesandt.

Alle Antworten werden selbstverständlich ungekürzt veröffentlicht, um den Wählern einen möglichst umfassenden Überblick über die deutsche Parteienlandschaft zu gewährleisten.

Heute veröffentlichen wir den Fragenkatalog der SGV-Partei.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst einmal vielen Dank an Ihrem Interesse an der SGV und der von Ihr vertretenen Politik.

Es ist zwar richtig, dass wir zu den Bundestagswahlen zugelassen sind, jedoch werden wir nicht daran teilnehmen, sondern uns auf die Landtagswahlen ab 2022 konzentrieren.

Trotzdem möchten wir auf Ihre Fragen eingehen:

1. Frage: Klimawandel/Umweltschutz

Zentrale Themen in der Politik sind, unter anderem, derzeit Umweltschutz und Energiewende, wenn auch nur in den Wahlprogrammen der Parteien.

Doch um hier realistisch etwas bewirken zu wollen, müssen nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Es ist uns als Partei ein Anliegen beides in Balance zu halten.

Wie schaffen wir das?

Eine Energiewende muss in mehreren Stufen erfolgen, wobei die Übergänge fließend ausgelegt sein müssen:

Der erste Schritt – ein Beitrag zum Umweltschutz

Als Übergangslösung zu einer klimaneutralen Zukunft muss man als erste Maßnahme bestehende Systeme an neue Technologien koppeln.

Synthetische Kraftstoffe, wie C.A.R.E Diesel und synthetisches Benzin können heute schon großindustriell hergestellt werden und fossile Kraftstoffe ersetzen. Sie könnten zum einen problemlos über das bestehende Tankstellennetzwerk vertrieben werden und sind zum anderen umweltfreundlicher als Diesel und Benzin aus fossilen Quellen.

Langjährige Praxistest zeigen, dass sich mit C.A.R.E Diesel der CO2-Ausstoß eines PKW um 65% reduzieren lässt und jeder Dieselmotor diesen Kraftstoff verträgt. Dies wäre nicht das AUS für Verbrennungsmotoren, sondern eine innovative und umweltfreundliche Alternative. Dies ermöglicht den Zugang zu klimafreundlicherem Personen- und Güterverkehr sowie einer umweltfreundlicheren Logistik.

Auch vom Fliegen mit synthetischem Kerosin sind wir nicht mehr weit entfernt.

Während die Umstellung der Kraftstoffe sehr schnell erfolgen kann, nehmen die anderen Schritte ein wenig mehr Zeit in Anspruch. Zudem ist eine innovative und ausgeklügelte Planung erforderlich.

Schritt 2 – fließender Umgang mit der Energiewende

Der Strombedarf in Deutschland wird durch zunehmende Digitalisierung, durch Ausbau der Elektromobilität und durch Umstieg auf klimaneutrale Konzepte in der Industrie ansteigen und spielt auch bei der Herstellung von synthetischen Kraftstoffen eine entscheidende Rolle.

Wie wollen wir dies angehen?

Der Ausbau von erneuerbaren Energien aus Wind- und Solarenergie sind nur ein Baustein um den Strombedarf zu decken. Der Ausbau der Windenergie kann durch sogenanntes „Repowering“ erfolgen.

Dabei werden alte Windkraftanlagen durch modernere mit höherer Leistung ersetzt. Das führt zu einer größeren Stromausbeute bei weniger Windkraftanlagen.

Das Potenzial der Windkraft kann durch Neubau von weiteren Anlagen gesteigert werden.

Auch der Ausbau der Photovoltaik, z.B. durch Förderung von innovativen Dachbedeckungen oder auch der Einsatz von transparenten Solarzellen machen Dächer, Fenster und Fassaden zu Kraftwerkten.

Selbst kleinste Flächen, wie z.B. auf Straßenlampen oder Lärmschutzwällen könnten genutzt werden.

Denkbar ist auch die Förderung von Forschung und Projekten, die Fahrbahnbeläge aus Solarzellen für Straßen, Radwege und Parkplätze nutzen.

Neben dem Ausbau von Wind- und Solarenergie stehen in Deutschland weitere Ressourcen zur Verfügung. Die Sanierung und Modernisierung von bestehenden Wasserkraftanlagen stellen eine weitere Quelle zur klimafreundlichen Stromerzeugung dar.

Insbesondere kleinere Anlagen tragen zu einer höheren Netzstabilität bei und vermindern die Kosten zum Netzausbau. Auch hier darf „Repowering“ nicht außer Acht gelassen werden.

Weitere Möglichkeiten bieten Gezeitenkraftwerke und die Weiterentwicklung von Osmosekraftwerken, die sich den unterschiedlichen Salzgehalt zwischen Salz- und Süßwasser zur Stromerzeugung zu Nutze machen.

Beide Kraftwerksarten sind in Bereich von Flussmündungen denkbar.

Schritt 3 – über den Tellerrand in die Zukunft schauen

Eine weitere Herausforderung stellen die ungenutzten Strommengen dar, die durch alternative Energiequellen erzeugt werden.

Windkraftanlagen werden bei zu viel Wind zwecks Netzstabilisierung abgeschaltet, und dadurch gehen wertvolle Ressourcen verloren.

„Nutzen statt Abschalten“ ist hier das Ziel.

Diese Strommengen können in dezentralen, sogenannten „Power-to-Gas“ Anlagen, zur Herstellung von Wasserstoff und Methan genutzt werden.

Methan, das der Hauptbestandteil von fossilem Erdgas ist, könnte so umweltfreundlich erzeugt werden. Auch der Transport beider Gase stellt kein Problem dar, denn beide Gase können als Gemisch in das bestehende Erdgasverteilernetz, das derzeit etwa 511 000 km Leitung und 33 Orte mit Gasspeichern umfasst, eingespeist werden.

Erst am Zielort werden beide Gase wieder bedarfsgerecht getrennt. Durch Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur werden Kosten gesenkt und Transportprobleme mit LKW gelöst. Auch der Ausbau eines flächendeckenden Versorgungsnetzes für Tankstellen ist dadurch denkbar.

Eine weitere Option zur Wasserstoffherstellung bietet unserer Müll. In Müllheizkraftwerken wird der Strom zur Herstellung von Wasserstoff durch Hydrolyse erzeugt. In dezentralen Wasserstofftankstellen kann der Wasserstoff dann zum einen für den Betrieb von Bussen und Bahnen im ÖPNV oder in der kommunalen Abfallwirtschaft zum Betrieb von Müllfahrzeugen genutzt werden.

Die Stromerzeugung aus Biomasse ist ein weiterer Bestandteil auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft.

Seit 2017 wird mit steigender Tendenz Biomethan aus Biomasse erzeugt, das meist vor Ort verstromt wird. Durch die Absenkung der EEG Zulage können viele dieser Anlagen nicht mehr ökonomisch am Strommarkt konkurrieren.

Durch Förderung von Anschlusskonzepten zur Reinigung und Einspeisung des erzeugten Biomethans kann der Bestand der Biomasseanlagen erhalten und gleichzeitig der Anteil an fossilem Erdgas reduziert werden.

Im gleichen Maße wie Wasserstoff kann so Methan an Tankstellen, an Industrie und Privathaushalte zur Erzeugung von Strom und Wärme als Brennstoff zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig kann der durch Biogasanlagen erzeugte Strom dezentral genutzt werden.

Schritt 4 – Visionen ernst nehmen, forschen und fördern

Elektromobilität :

Den Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge halten wir derzeit für problematisch. Die Akkus der E-Autos enthalten Lithium und Kobalt.

Der Abbau beide Rohstoffe in Chile und im Kongo führen zu erheblichen Umweltproblemen und zerstören Existenzen der lokalen Bevölkerung.

Auch das Recycling der Akkus führt zu weiteren Umwelt- und Entsorgungsproblemen in Deutschland. Daher sollten neue Zellmischungen für die Akkus entwickelt werden, die ohne Lithium und Kobalt auskommen.

Potential bieten hier z.B. Salzbatterien. Dadurch kann der Umweltschutz auch auf globaler Ebene gefördert werden. Nur so kann der Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge gelingen.
Zum anderen favorisieren wir den Umstieg auf Fahrzeuge mit Brennstoffzellen. Hier ist nicht die Technologie das Problem, sondern das Fehlen eines flächendeckenden Wasserstofftankstellennetzwerks, wodurch die deutsche Automobilindustrie eine weitere Entwicklung eingestellt hat. Jedoch ist davon auszugehen, dass deutsche Autobauer die Technologie in ihrem Portfolio haben.

Es gibt bereits serienreife Fahrzeuge mit Brennstoffzelle, jedoch ist der Anschaffungspreis einfach noch zu hoch. Eine Förderung dieser Technologie könnte zum einem Aufschwung in der Automobilindustrie führen.

Weiterhin bieten mehrere Fahrzeugmodelle mit Brennstoffzelle mehr Wettbewerb auf dem Markt, wodurch der Anschaffungspreis deutlich sinken würde.

Private Haushalte:

Rein chemisch sind fossiles Heizöl und Dieselkraftstoff identisch. Damit stellt sich die Frage, ob C.A.R.E Diesel als Zwischenlösung in Ölheizungen in privaten Haushalten eingesetzt werden kann.

Diese Frage ist derzeit noch nicht beantwortet. Sollte dies möglich sein, ergäbe sich auch beim Thema Heizen ein erhebliches Einsparpotential an CO2.

Durch die Nutzung von synthetischem Diesel, Methan oder Wasserstoff als Brennstoff könnte auch der Anteil an Blockheizkraftwerken (BHKW) in Privathaushalten gesteigert werden.

Blockheizkraftwerke bieten den Vorteil, dass nicht nur Wärme, sondern auch Strom unabhängig von Photovoltaikanlangen konstant und mit hoher Effizienz erzeugt werden kann.

Eine weitere Option bietet die Förderung von Eisspeicherheizungen, insbesondere bei Neubauten.

Sie haben richtig gelesen, mit Eis kann man heizen. Eisspeicherheizungen nutzen die frei werdende Erstarrungsenergie des Wassers aus, wenn es gefriert. Sie sind nicht nur wartungsarm, sondern können gleichzeitig zum Heizen und Kühlen verwendet werden.

Energiespeicherung:

Es gibt neue umweltfreundliche Konzepte zur Energiespeicherung, insbesondere in Akkus, die ohne Lithium auskommen.

Flussbatterien, die auf Basis von Lignin, welches in großen Mengen als Abfallstoff in der Papier- und Zellstoffindustrie anfällt und verbrannt wird, bietet hier ein erhebliches Potential und sollten gefördert werden.

Salzbatterien bieten eine umweltfreundlichere Alternative zu Lithium-Ionen Akkus. Der Vorteil von Salzbatterien ist, dass sie tiefenladefähig sind und der Rohstoff Kochsalz in großen Mengen zur Verfügung steht.

Das Prinzip der Salzbatterie kann auch in größerem Maßstab angewendet werden, z.B. zur Speicherung von überschüssigem Solarstrom in Salzstöcken. Auch hierzu gibt es Pilotprojekte, die man im Auge behalten sollte.

Pumpspeicherkraftwerke können Lastwechsel besser als thermische Kraftwerke abfangen und damit Spitzenlasten im Netz ausgleichen.

Bis zum Jahre 2030 können durch Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Pumpspeicherkraftwerke dazu beitragen, dass das Abregeln von Solar- und Windkraftanlagen vermieden werden kann.

Eine weitere Alternative bieten Druckspeicherkraftwerke.

Die Kompression von Luft kann dazu genutzt werden, um sowohl Strom aus erneuerbaren Energien zu speichern und im Bedarfsfall durch Expansion der Luft über Turbinen wieder dem Netz als elektrische Energie zur Verfügung zu stellen.

Durch Nutzung der Abwärme, die bei der Kompression entsteht (Luftpumpenprinzip), kann der Speicherwirkungsgrad auf 70% gesteigert werden.

2. Frage: Afghanistan

Die Frage kann nicht abgetrennt vom Thema Verteidigung beantwortet werden. Es geht nicht nur um den Einsatz Deutscher Truppen in Afghanistan, sondern generell um Auslandseinsäte der Bundeswehr. Inwieweit andere Länder die Notwendigkeit einer Einmischung in die inneren Belange eines anderen Landes sehen und mit welchen Argumenten diese ihr Handeln rechtfertigen, maßen wir uns nicht an zu beurteilen.

Deutschland muss mit Blick auf seine Geschichte seine Stellung diesbezüglich überdenken. Dazu haben wir uns selbstverständlich Gedanken gemacht und sind zu der Erkenntnis gelangt, dass Deutschland sich von anderen Ländern lösen und als souveränes Land einen neutralen Weg gehen muss.

Kämpfende Truppe wird humanitäre Einsatzgruppe

Die Bundeswehr

Die Bundeswehr in ihrer heutigen Form ist weder zeitgemäß, noch verfügt sie über die Voraussetzungen, um der ihr eigentlich zugedachten Rolle gerecht zu werden.

Es fehlt an Fachpersonal, eine Wehrpflicht besteht nicht, das Equipment ist unzureichend und von schlechter Qualität (ca. 50 % der Bestände ist nicht oder nur bedingt einsatzfähig). Zudem entwickelt sich die Personalstruktur zum Schmelztiegel verschiedenster politischer Ausrichtungen.

Hier bedarf es einer grundlegenden und umfangreichen Umstrukturierung – einer kompletten Neuorientierung.
Wir befürworten die Umwandlung der (nicht einsatzfähigen) Kampftruppe in eine, auf dem neusten Stand der Technik ausgestattete, schnelle Einsatz- und Hilfstruppe im medizinisch/humanitären Bereich.

Diese sollte nicht nur im Ausland auf Bitten der betreffenden Staaten oder im Einsatz als Beitrag zur NATO, sondern auch bei Bedarf im eigenen Land eingesetzt werden können.

Dazu fordern wir:
• Sanitätsschiffe an Stelle von Zerstörer, Fregatten, oder Korvetten

• Krankentransportfahrzeuge statt Panzern

• Rettungshubschrauber als Ersatz für Jagdbomber und Co.

• Mobile Lazarette, die sich bei Bedarf zu kompletten flexiblen Krankenhäusern (Containerbauweise) zusammenstellen lassen

• Bergungsfahrzeuge, Minenräumgeräte, Planierraupen, Brunnenbohrfahrzeuge, Containertransportfahrzeuge usw.

• die Einführung eines humanitären Sozialjahres mit gezielter Ausbildung in medizinischen- und pflegerischen Bereichen

• Koordinierung zwischen Bundeswehr, THW und sozialen Verbänden mit Schwerpunkt Krankentransport, Pflege und medizinische Hilfe

• Erklärung der Souveränität und uneingeschränkten Neutralität Deutschlands gegenüber anderen Ländern

Angedachte Einsatzgebiete: Inland und Weltweit

• Kriegsgebiete (in gesicherten neutralen Bereichen) für alle kranken und verletzten Menschen

• Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüchen, Flächenbränden usw.)

• zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung (Pandemien, medizinische Notversorgung usw.)

3. Frage: Corona

Die Pandemie hat Deutschland aufgezeigt, wo durch die verfehlte Politik der Vergangenheit die Grenzen des Gesundheitssystems liegen.

Krankenversorgung und Pflege dürfen keine Wirtschaftsgüter sein.
Talfahrt stoppen und Versorgung gewährleisten

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wird deutlich, dass die fortschreitende Privatisierung im Kranken- und Pflegebereich zu katastrophalen Zuständen in den Einrichtungen selbst und in der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung geführt hat.



Anstatt die erwirtschafteten Gelder in Sanierung und Erneuerung von Gebäuden und technischem Gerät zu investieren, wurden solche Gelder dazu verwendet, Investoren Gewinne zu sichern, die so im eigentlichen Sinne nicht vorhanden waren. Um diese Gewinne noch zusätzlich zu steigern wurde an Hygiene- und Personalkosten gespart.

In den Pflegeheimen stehen im Durchschnitt 69 Plätze zu Verfügung, so dass dort ca. 1.061.220 Pflegebedürftige versorgt und betreut werden können. Rechnet man pauschal mit ca. 50% reines Pflegepersonal in 3 Arbeitsschichten, kommt auf jede Pflegekraft mit Patientenkontakt im Durchschnitt 10 Pflegebedürftige.

Um alle pflegebedürftigen Menschen versorgen zu können, gesellen sich noch ca. 72.700 private häusliche Pflegekräfte hinzu, wobei diese oftmals durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden müssen. Mit anderen Worten stehen 4,13 Millionen pflegebedürftigen Menschen nur ca. 1,22 Millionen Beschäftigte im Pflegebereich gegenüber, von denen ca. 0,87 Mill. in Teilzeit arbeiten.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt durch den demografischen Wandel immer weiter an. Auch geänderte und verschlechterte Arbeitsbedingungen und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit tragen maßgeblich dazu bei, ebenso wie die geänderten Lebensverhältnisse und die zunehmende soziale Kälte in der Gesellschaft.

Gleichzeitig reduziert sich die Anzahl der Pflegekräfte. Zurzeit fehlen deutschlandweit mindestens 100.000 Pflegekräfte.
Die Folgen sind sowohl in Krankenhäusern, als auch in Pflegeheimen zu spüren. Überall sind personelle Engpässe Standard.

Da diese Zustände über längere Zeit andauern, steigt die Unzufriedenheit beim Personal, es kommt zu hohen Krankenständen und oftmals der Wechsel in andere Betriebe oder gar Berufe.

So verstärkt sich unter Anderem zunehmend das Problem des Pflegekräftemangels.

Für die Übriggebliebenen bleiben Überstunden, Urlaubssperren und fehlende Freizeit. Dies hat oft dramatische Auswirkungen aufs Privat- und Familienleben.

Für die Einrichtungen selbst steigen die Kosten für die Personalakquise, Betten werden gesperrt, Stationen oder sogar ganze Einrichtungen geschlossen. Immer mehr ambulante Pflegedienste müssen Versorgungen wegen fehlender Kapazitäten ablehnen, die zu Hause Pflegenden werden vermehrt alleine gelassen.

Unzufriedenheit beim Personal macht sich breit

Schlechte Gegebenheiten, Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen erzeugen Unwohlsein und Unzufriedenheit.

Die Pflegerin, der Pfleger erscheint schon „lustlos“ zur Arbeit, aus Idealismus wird schnell Frust.

Doch warum ist das so?

• Keine spezielle Betreuung von Sterbenden möglich
(Sterbebegleitung nur durch Ehrenamtliche möglich, die dann missbraucht werden, um Personaleinsparungen zu rechtfertigen)

• Durch vorgegebene Pflegeminuten entsteht Zeitdruck, unter dem letztlich auch die Patienten leiden müssen. (Vergleichbar mit einer zu hohen Taktfrequenz am Fließband)

• Überbeanspruchung durch Personalmangel, erhöhte Gefahr von Pflegefehlern sowie gesundheitlichen Problemen, sowohl orthopädischer als auch psychischer Natur

• durch fehlendes Personal wird der Zeitdruck noch gesteigert, Doppelschichten durch kurzfristiges Krankmelden, Überstunden sind schon an der Tagesordnung

• ständige Feiertagsdienste durch fehlende Fachkräfte

• hygienische Voraussetzungen können durch Zeitmangel nicht
eingehalten werden, es besteht Gefahr für Personal und Patienten (Einsparungen beim Reinigungspersonal)

• vermehrte freiheitsentziehende Maßnahmen wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten

• Stellenwert der Fachkräfte sinkt, da Helfer fehlen
• keine Wertschätzung durch Vorgesetzte und Gesellschaft
• keine Fortbildungsmöglichkeiten durch Personalmangel und Kostenersparnisse

• zusätzliche finanzielle Belastungen durch Pflegekammern mit Pflichtbeiträgen und Zwangsmitgliedschaften, die für die Pflegekräfte keinen Gewinn darstellen

Lösungen – gar nicht so weit hergeholt

Um die desolate Situation für Fachkräfte, Hilfskräfte und Patienten zu ändern ist es unabdingbar, dass die Gesundheitsvorsorge und -versorgung, gleich welcher Art, wieder vollständig unter die Kontrolle des Staates gebracht wird.

Privat geführte Pflegeheime unterliegen den Auflagen der Gemeinnützigkeit, dürfen also keine Gewinne erwirtschaften. Für private Investoren stünden steuerliche Entlastungen als Gegenleistung im Raum.

Eine weitere Verbesserung wäre hier die uneingeschränkte Tarifbindung, die der zuständigen Gewerkschaft die Möglichkeit geben würde, angemessene und der Tätigkeit selbst würdige Gehälter auszuhandeln.

Zur Finanzierung stünden hier die gleichen Möglichkeiten wie schon bei der Renten- und Krankenversicherung zu Verfügung – eine Kasse, in die alle solidarisch Einzahlen.

Für Pflegeheime kämen zudem noch folgende Möglichkeiten in Betracht:
• vorgegebener Personalschlüssel pro Patientenanzahl (wie schon in Krankenhäusern)

• wenn die vorgeschriebene Besetzung nicht möglich ist – Betten abbauen, zur Not schließen

• wertschätzende Vorgesetzte, die auch Pflegekräfte in Entscheidungen mit einbeziehen

• flexible Teilzeit- und Dienstplanmodelle, Kinderbetreuungsangebote

• Supervision und Teamgespräche ermöglichen

• Abschaffung der Pflegekammern bundesweit

Häusliche Pflege – Solidarität par excellence

Heute fast völlig aus der „Mode“ gekommen sind Wohngemeinschaften in denen sich zwei, drei oder mehr Generationen unter einem Dach aufhalten und die Pflege der Alten und Kranken zu Hause erfolgen kann.

Ursache hierfür ist oftmals die finanzielle Situation. Während früher noch eine Person die Familie versorgen konnte und auch das Altersruhegeld höher war, ist heute die Situation eine gänzlich andere.

Oftmals benötigen die Verdiener in einer Familie zwei Jobs, um über „die Runden“ zu kommen. Zuschüsse, die man für die Pflege von Familienangehörigen bekommt, reichen in der Regel nicht aus. Genau hier wollen wir, unter anderem, eine Änderung herbeiführen, die nicht nur die Familien entlastet, sondern den Betroffenen selbst einen würdevollen Lebensabend bescheren.

Dazu zählen zum Beispiel

• die Einweisung in den Pflegealltag durch ausgebildetes Fachpersonal

• feste Ansprechpartner bei Fragen, Sorgen und Nöten

• psychologische Betreuung in den verschiedenen Phasen der Pflege

• Hilfe in Zeiten notwendiger Entspannung, z.Bsp. freier Tag/Woche, Urlaub usw.

• Unterstützung bei eigener Krankheit

• Unter Umständen finanzielle Hilfen bei besonderer Betreuung oder häuslichen Umbauten.

Wenn die Familienverhältnisse eine solche Versorgung nicht ermöglichen, könnte die Unterbringung in einer auf dieser Lebensweise aufgebauten Gemeinschaft, in der die Mitbewohner durch notwendige Pflegekräfte unterstützt werden, eine überlegenswerte Variante darstellen.

Diese „Vermischung“ zwischen Familien- und Heimunterbringung sollte für viele Bedürftige eine lebensbejahende Alternative bieten. So werden zusätzlich Pflegeheime und deren Personal entlastet, einer Vereinsamung der Betroffenen vorgebeugt, wodurch diese einen zufriedeneren Lebensabend nach einem harten Arbeitsleben genießen können.

4. Frage: wichtiges Thema

Eines der wichtigsten Themen unserer Zeit ist die Armut in Deutschland, die durch die politisch gewollte Vergrößerung der Kluft zwischen Arm und Reich zu einem noch viel größeren Problem führt.

Hier tritt insbesondere die Altersarmut in den Fokus, da die Lösung dieses Problems auch zur Beseitigung der allgemeinen Armut führen wird.
Hierzu haben wir zur Durchsetzung einer auf Dauer finanzierbaren, sozial ausgewogenen und den Grundrechten der Würde (Art. 1 GG) und der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) gerecht werdenden Sozial- und Rentenpolitik unter Berücksichtigung des Art. 33 GG in Zusammenarbeit mit den verschiedensten Fachleuten ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Konzept zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland

Forderung:

Wir fordern den sofortigen Wechsel des bestehenden, im Umlageverfahren finanzierten, Rentensystems zu einer solidarisch finanzierten Praxis, in der die Grundrechte der Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes nicht hinter dem Artikel 33 Abs. 5 GG zurückstehen und so die betroffenen Menschen in würdevoller und rechtstaatlicher Weise leben können.

Angedacht wird:

• eine Grundrente in fester Höhe (z.B. 1.250 €)

• zuzüglich einer Würdigung von 2% der Grundrente pro Lebensarbeitsjahr.

• eine maximale Obergrenze (z.B. 3.000 €)
Maßnahmen:

• Alle Personen mit eigenem Einkommen, gleich welcher Art und Höhe, zahlen während ihrer Lebensarbeitszeit einen prozentual identischen Beitrag (z.B. 18,6%) in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein.

• Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge zu gleichen Teilen (zur Zeit je 9,3%).

• Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.

• Ausnahmen sind ausgeschlossen.

• Das Renteneintrittsalter wird auf 65 Jahre festgelegt.

• Bereits erworbene und bestehende staatliche, gesellschaftliche und private Pensionsansprüche und Pensionen werden verrentet. Dafür erfolgt eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rentenberechnungsformel.

Beispiele zur Rentenberechnung:

• Die Grundrente hat eine feste Größe und wird ungeachtet der Höhe der geleisteten Einzahlungen und Arbeitsjahre ausbezahlt

• Die Würdigung der Lebensarbeitsleistung in Form eines Zuschlags (Boni) erfolgt pro vollständigen Arbeitsjahr, ungeachtet der Tätigkeit.

• Die ausgezahlte Rente kann durch zusätzliche Einkünfte bis zur Höhe der Obergrenze abgabenfrei aufgebessert werden.

• Überschreitet der Zuverdienst incl. Rente die Obergrenze, verringert sich die ausgezahlte Rente entsprechend.

• Liegt der Zuverdienst alleine über der Obergrenze, entfällt die Rentenzahlung.

• Die Einnahmen durch Zuverdienst unterliegen wie Arbeitslohn der Sozialabgaben- und Steuerpflicht.

Finanzierung :

Um eine sichere Finanzierung auch für die Zukunft zu garantieren, sind folgende Maßnahmen unabdingbar:

• Alle Rentenkassen der Berufsstände, sowie die Pensionskassen des Staates und der Länder, werden in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingebunden und lösen sich auf.

• Alle sich aus diesen Kassen ergebenen Ansprüche werden verrentet, Rücklagen auf die GRV übertragen.

• Alle Krankenkassen werden zu einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusammengefasst. Beiträge werden von jedem Bürger mit eigenem Einkommen nur noch in diese Kasse gezahlt. Verträge mit privaten Krankenversicherern werden nur als Krankenzusatzversicherungen gewertet.

• Der Staat verpflichtet sich per Gesetz, die bis Dato an die Pensionskassen gezahlten Beiträge in die GRV einzuzahlen.
• Dieser Betrag erhöht sich jährlich im gleichen prozentualen Umfang wie die Erhöhung der Grundrente.

• Gleiches gilt für die Beträge, die für die gesundheitliche Versorgung von Beamten und Politiker aufgewendet wurden. Diese sind in die Kasse der GKV einzuzahlen.

• Steuer- und versicherungspflichtige Einkünfte, die bei Bezug von Rente zusätzlich erwirtschaftet werden, sind genau so zu behandeln wie Einkünfte aus der normalen Erwerbstätigkeit.
Bei Teilerwerb auf Grund von Teilerwerbsunfähigkeit ist entsprechend zu verfahren.

• Die GRV ist eigenständig – eingezahlte Gelder zweckgebunden.

• Die Geschäftsführung übernimmt ein Gremium aus Rentnern, Politik und Sozialverbänden zu gleichen Teilen.

• Die Finanzen dürfen ausschließlich für die Sicherung der zu zahlenden Renten und der Gesundheitsversorgung der Rentner herangezogen werden.

• Die GRV legt für jedes Haushaltsjahr die Höhe der Rücklagen fest und passt die prozentuale Höhe der Beiträge entsprechend an.

• Die bisher praktizierte Zweckentfremdung von Geldern aus der Rentenkasse ist per Gesetz zu untersagen. Diese Verpflichtungen sind entweder auf die zuständigen Kassen entsprechend zu verteilen oder aus anderen Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Beispiele :

• Die Zahlung von Renten oder Ausgleichszahlungen auf Grund eines Arbeitsunfalls werden bis zum Erreichen des Rentenalters von den zuständigen Berufsgenossenschaften übernommen;

• Beiträge zu Sozialversicherungen und Lohnersatzleistungen während der Mütter/Väterzeit werden aus Haushaltsmitteln des Familienministeriums gezahlt;

• Beiträge zu Sozialversicherungen sind während einer Arbeitslosigkeit vom Ministerium für Arbeit und Soziales zu leisten.
• usw.

Hierzu sind entsprechende Gesetze zu schaffen, die eindeutig und unveränderlich der Regierung jegliche Einflussnahme untersagen.
Zur Absicherung des Bundeshaushaltes, der Zahlungen des Bundes an die GRV und GKV sowie die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch die Haushalte der entsprechenden Ministerien sind nachstehende Punkte angedacht:

• Gesetze zur Verhinderung und Verfolgung von Korruption und Steuerverschwendung sind anzupassen und konsequent umzusetzen.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen automatisch aktiv werden, wenn Fälle im Raum stehen, die eine strafwürdige Handlung von Beamten oder Politikern vermuten lassen.

• Diäten, Abfindungen, Entschädigungen oder andere Kostenpauschalen von Politikern dürfen nicht mehr automatisch oder von ihnen selbst festgelegt und/oder erhöht werden.
Es ist ein Gremium bestehend aus Vertretern der Politik, der Sozialverbände und dem Bund der Steuerzahler zu bilden, welches die Grundlagen für die zukünftige rechtsgültige Vorgehensweise ausarbeitet, damit Erhöhungen von Diäten in Zukunft an die Lohnentwicklung und die Inflation angepasst erfolgen.

• Die Anzahl der Bundesländer ist mit Blick auf die Kosten zu überdenken.

• Die Anzahl der Parlamentarier im Bundestag wird extrem stark auf ein sinnvolles und unbedingt erforderliches Maß reduziert und gesetzlich festgeschrieben. Sie darf auch durch Überhang- und/oder Ausgleichsmandate nicht erhöht werden.

Zur Erklärung:

Deutschland hat im Verhältnis zur Einwohnerzahl und Fläche die größte Anzahl von Parlamentarier weltweit. Die Kosten betrugen im Jahr 2019 insgesamt ca. 371,5 Mill. € (Aufwandsentschädigung [ca. 81,0 Mill. €], Kostenpauschale [ca. 36,8 Mill.€], Gehälter von Angestellten [ca. 253,7 Mill.€])

• Die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Regierung in der Vergangenheit hat ursächlich zum explodierenden Anstieg der Armut geführt. Die hierfür ursächlich verantwortlichen Schritte sind rückgängig zu machen und durch neue soziale Reglungen zu ergänzen. Hierfür müssen die Rechte der Arbeitnehmer wieder gestärkt werden. Mindestlohn oder auch Arbeitslosigkeit darf niemanden in die Armut drängen.
Gemeint ist z.B. die Problematik in Bezug auf Leiharbeiter. Deren Anzahl und Tätigkeitsdauer in einem Unternehmen ist zu reglementieren, die Entlohnung hat sich nach der Entlohnung der Tätigkeit im beauftragenden Betrieb zu richten.

Wir hoffen Ihre Fragen ausführlich und umfassend beantwortet zu haben.

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