Trotz Auftrittsverbot & Ausgrenzung: Kölner Bezirksregierung sieht keine Diskriminierung russischer Künstler!

Auch die Kölner Bezirksregierung segnet Auftrittsverbote für russische Künstler ab!

Bereits in mehreren Artikeln haben wir über Auftrittsverbote für russische Künstler in Leverkusen berichtet. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion wurde vom Stadtrat mehrheitlich angenommen.

Alle Entwicklungen zu diesem Fall können Sie hier nachlesen:

Der Leverkusener Ratsherr Markus Beisicht, vom Aufbruch Leverkusen, der als einziges Ratsmitglied diesen Antrag konsequent ablehnte, schaltete daraufhin die Kölner Bezirksregierung ein. Unter anderem, weil der Antrag gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) verstößt, was die Altparteien selbst immer wieder gerne anwenden, wenn es darum geht, unerwünschte Meinungen zu unterdrücken. Für russische Menschen und Kulturschaffende gilt dieses Gesetz allerdings nicht.

So teilte die Bezirksregierung am heutigen Tag mit, dass der Antrag der FDP nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt und somit nicht zu beanstanden sei! Ein geradezu skandalöser Vorgang!

Markus Beisicht teilte uns mit, dass er nun das Verwaltungsgericht in Köln einschalten wird.

Die Antwort der Bezirksregierung haben wir hier dokumentiert;

Anbei noch die Presseerklärung des Aufbruch Leverkusen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Presseerklärung übermitteln wir Ihnen zur Kenntnisnahme.

Die Kölner Bezirksregierung sieht im russophoben FDP-Antrag keine Diskriminierung russischer Künstler. Dies teilte uns am heutigen Tag die Kölner Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme mit.

Dass russische Künstler in Zukunft in Leverkusen mit einem Auftrittsverbot belegt werden können, verstößt nach Auffassung der Bezirksregierung nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG).

Der Aufbruch Leverkusen kritisiert diese fragwürdige Entscheidung, die unserer Auffassung nach sehr wohl gegen das AGG verstößt, schon weil dieses Auftrittsverbot ausschließlich für russische Künstler gilt.

Aufgrund dieser Entscheidung wird der Aufbruch Leverkusen das Verwaltungsgericht in Köln einschalten. Diskriminierung, Ausgrenzung und Auftrittsverbote können kein Bestandteil unserer FDGO sein, solchen Entwicklungen müssen wir als Demokraten entschlossen entgegentreten.

Mit freundlichen Grüßen

Ratsherr Markus Beisicht

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