#Profis bei der Arbeit

Quelle: Freie Presse 6.9.19

„Plauen. 19,1 Prozent der Wählerstimmen, 17 gewählte Kreisräte: Die AfD könnte nach der CDU die zweitstärkste Kraft im neuen Vogtland-Kreistag sein, der am 12. September in Plauen erstmals zusammentritt. Doch die AfD schwächt sich im Vogtlandkreis zurzeit selbst. Nach parteiinternem Hickhack erheben jetzt zwei Gruppen innerhalb der Partei den Anspruch, die rechtmäßige Fraktion im Kreistag zu sein.“

Quelle: Freie Presse 6.9.19

Es ist immer wieder „schön“ anzusehen, wie sich die Damen und Herren Politiker zum Affen machen und dem Volk (dem Wähler) zeigen, dass sie es einfach nicht verdient haben, in die Quasselbuden gewählt worden zu sein.

Dabei ist es mittlerweile vollkommen unabhängig, ob auf Kreistags- oder Landesebene…

Persönliche Problemchen, Gier nach Macht oder auch einfach nur die totale Unfähigkeit, sorgen immer wieder dafür, dass es kein Stück voran geht.

Die sogenannte Alternative zu den Altparteien sticht dabei immer wieder besonders hervor.

Die Ausrede, dass es eine noch junge Partei ohne Politprofis sei, zieht nicht mehr.

Solche Vorgänge zeigen einfach nur ganz deutlich, die menschliche Unfähigkeit, Verantwortung zu übernehmen!

Setzen. 6!

#Tageskolumne Ute Fugmann

Tageskolumne Rückblick Mittwoch.
Berlin.


Heute Vormittag ist im Bezirk #Neukölln im Bruno-Taut-Ring ein blutüberströmter Mann auf dem Rasen vor einem Wohnhaus gefunden worden. Das mutmasslich 40 jährige polnische Messeropfer starb im Krankenhaus. Zwei Tatverdächtige flohen nach einem Streit in osteuropäischer Sprache auf Fahrrädern. Untypisch.


Messeropfer wurden auch DHL-Pakete in #Köln. Drei Innendienstmitarbeiter im Alter von 56, 55 und 32 Jahren des Paketdienstes sollen aus mehreren Duzend Warenlieferungen Wertsachen wie Handys, Armbanduhren, Münzsammlungen und dergleichen gestohlen haben. #Polizei und #Staatsanwaltschaft gehen von fast 200 Taten im Schadenswert von 120 tsd Euro aus. Die Lieferungen wurden leer oder unvollständig weiterverschickt. Die Gier des Trios brachte die Ermittler auf die Spur.


Vier JVA-Beamten ist in #Hannover die Staatsanwaltschaft auf die Spur gekommen. Diese ermittelt jetzt wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit sowie Drogenhandels gegen das Quartett, 21 Gefangene und 6 weitere Personen. Rund 200 Polizisten, darunter SEK-Beamte, waren am Sonntag im Einsatz. Ob es Wochenendzuschlag gab, ist nicht bekannt.


Erschwerniszuschlag gab es für die Feuerwehr im thüringischen #Gera nicht. Unbekannte drehten in der Nacht zu Dienstag während der Löscharbeiten an einem leerstehenden Gebäude mehrere Hydranten zu. Die Polizei sicherte daraufhin die Wasserzufuhr.


In #Leipzig-Lindenthal wurden bereits in der Nacht auf Samstag die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz von etwa 70 Jugendlichen blockiert und beschimpft. Zudem wurde die Alarmschranke der Wehr zerstört. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung verurteilte das Verhalten der Chaoten. Dann wird ja alles wieder gut.


Nicht ganz so gut, könnte es bei der Rückkehr von fast 500 #IS-Anhängern aus Deutschland werden. Diese halten sich laut Bundesregierung noch in #Syrien oder dem #Irak auf und stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar, gibt ein Innenexperte zu bedenken. Zu den Aufenthaltsorten der meist auf freien Fuss befindlichen Unterstützern der Dschihadisten-Miliz Islamischer Staat gebe es eine zum Teil lückenhafte Informationslage, räumte das #Bundesinnenministerium auf Anfrage ein. Beruhigend.


Ebenfalls kein Grund zum Feiern ist der heutige 4. Jahrestag der illegalen #Grenzöffnung.


Schönen Tag!

#Landesregierung Sachsen Anhalt antwortet

Liebe Zuschauer, werte Leser,

heute können wir nun die Antwort auf die kleine Anfrage zum Thema: „Wahlbetrug in Alten- und Pflegeheimen?“ von MdL, André Poggenburg veröffentlichen.

Wir bedanken uns bei André Poggenburg, dass er sich diesem Thema angenommen hat. Ein ausführlicher Abschlussbericht zu diesem Thema folgt in den nächsten Tagen.

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Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport
Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Briefwahl allgemein und in ihrer jetzigen Ausprägung bisher stets als verfassungsgemäß angesehen. Das BVerfG hat
zuletzt mit Beschluss vom 9. Juli 2013 – 2 BvC 7/10 – dabei berücksichtigt, dass bei
der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen und die
Integrität der Wahl nicht wie bei der Urnenwahl im Wahllokal gleichermaßen gewährleistet ist. Da die Briefwahl auch solchen Wahlberechtigten die Teilnahme an der
Wahl eröffnet, die sich sonst aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen
gehindert sähen, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, trägt sie dem Grundsatz der
Allgemeinheit der Wahl, der besagt, dass grundsätzlich alle Staatsbürger an der
Wahl teilnehmen können, in erhöhtem Maße Rechnung (BVerfG, Beschluss vom

  1. November 1981 – BvC 1/81 -). Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Ausgestaltung der Briefwahl auch unter Berücksichtigung der steigenden Beteiligung an der
    Briefwahl verfassungsrechtlich noch nicht bedenklich. Die Vorschriften zur Durchführung der Briefwahl gewährleisten – im Regelfall auch in Kranken-, Pflege- und Alten-
    heimen – einen ausreichenden Schutz vor Missbrauchsgefahren. Eine Manipulation
    von Wahlen kann jedoch als solche nicht mit letzter Sicherheit verhindert werden, da
    diese in der Regel durch Personen erfolgt, welche sich bewusst über die wahlrechtlichen Vorschiften hinwegsetzen. Wahlfälschung als bewusste Manipulation einer
    Wahl ist im Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Wahlen strafbar
    (§§ 107 ff. Strafgesetzbuch).
  2. Liegen in Sachsen-Anhalt ähnliche Vorwürfe/Beschwerden vor, ist der
    Landesregierung dazu irgendetwas bekannt, wenn ja, was genau?

Nach Rückmeldung der Kreiswahlleiter zur Europawahl und den Kommunal-
wahlen vom 26. Mai 2019 sind keine begründeten Vorwürfe oder Beschwerden
im Zusammenhang mit der Integrität der Briefwahl in Kranken-, Pflege- und Altenheimen bekannt. Lediglich ein Wahleinspruch zur Wahl des Stadtrates der
Stadt Haldensleben beinhaltet einen pauschalen Vorwurf, dass in einer Einrichtung Betreuer Einfluss auf die Stimmabgabe von Patienten genommen hätten.
Konkrete Angaben zu den Betreuern und Patienten sowie zu den genauen Umständen erfolgten nicht. Der Stadtrat der Stadt Haldensleben beabsichtigt, in
seiner konstituierenden Sitzung am 11. Juli 2019 über den Wahleinspruch zu
entscheiden.

  1. Wie wird der Wahl-Ablauf in Sachsen-Anhalt bei Koma-Patienten, Menschen unter Betreuung und in Altenheimen gehandhabt und wie wird dabei gewährleistet, dass die Wahlentscheidung des Wahlberechtigten nicht
    beeinflusst oder gar eventuell manipuliert werden kann?

Die wahlrechtlichen Vorschriften für Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und
Europawahlen enthalten zahlreiche Bestimmungen, die auf die Verhinderung
von Manipulationen im Rahmen der Briefwahl abstellen. Wahlübergreifend setzt
die Briefwahl stets einen schriftlichen oder mündlichen Antrag bei der Gemeinde voraus. Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, den Tag
der Geburt und seine Anschrift angeben und wer den Antrag für einen anderen
stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist (§ 26 Abs. 1 bis 3 Europawahlordnung [EuWO], § 27 Abs. 1
bis 3 Bundeswahlordnung [BWO], § 23 Abs. 1 bis 3 Landeswahlordnung [LWO],
§ 24 Abs. 1 bis 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt [KWO
LSA]).
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an seine
Anschrift übersandt, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder
die Abholung der Unterlagen ergibt. Wird die Versendung der Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift beantragt, gehört zur Versendung der Briefwahlunterlagen die gleichzeitige Versendung einer Mitteilung an die Wohnanschrift
(§ 27 Abs. 4 Satz 1 und 2 EuWO, § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 BWO, § 24 Abs. 4
LWO, § 25 Abs. 6 KWO LSA).
Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde abholen. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von
der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfang der
Unterlagen schriftlich zu versichern (§ 27 Abs. 5 Satz 3 und 5 EuWO, § 28
Abs. 5 Satz 3 und 5 BWO, § 24 Abs. 5 LWO, § 25 Abs. 6a KWO LSA). Für die
Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt wurde zudem eine weitere Kontrollmitteilung eingeführt, wonach bei der Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine
andere Person eine Mitteilung hierüber an die Wohnanschrift des Wahlberechtigten zu versenden ist (§ 25 Abs. 6a Satz 6 KWO LSA).
Die Stimmabgabe erfolgt stets auf der Grundlage einer höchstpersönlichen Willenserklärung des Wahlberechtigten (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz [EuWG],
§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz [BWG], § 27 Abs. 2 Wahlgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt [LWG], § 4 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-
sen-Anhalt [KWG LSA]). Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter
anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Die Hilfeleistung hat sich auf die
Wünsche des Wählers zu beschränken. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl
muss daher der Wähler oder die Hilfsperson auf dem Wahlschein an Eides statt
versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen
des Wählers gekennzeichnet worden ist (§ 4 EuWG in Verbindung mit § 36
Abs. 2 Satz 1 BWG, § 59 Abs. 1 und 3 EuWO, § 36 Abs. 2 Satz 1 BWG, § 66
Abs. 3 BWO, § 28 Abs. 2 LWG, § 57 Abs. 1 und 3 LWO, § 33 Abs. 2 KWG LSA,
§ 56 Abs. 1 und 4 KWO LSA).
In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungs-
heimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie in
Gemeinschaftsunterkünften ist zudem durch die Leitung der Einrichtung Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den
Stimmzettelumschlag gelegt werden kann (§ 59 Abs. 4 EuWO, § 66 Abs. 4
BWO, § 57 Abs. 4 LWO, § 56 Abs. 3 KWO LSA).

  1. Gibt es einheitliche Standards der Abläufe, wo sind diese festgehalten
    und werden darüber irgendwelche Statistiken geführt? Falls ja, teilen Sie
    mir den entsprechenden Zugang mit.

Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. Etwaige Statistiken werden nicht geführt.

#Tageskolumne Ute Fugmann

Tageskolumne Rückblick

Dienstag.
B wie Berlin nur blöder. Der 38 jährige Fernsehmoderator Jan Böhmermann will SPD-Vorsitzender werden.

Gut so!

Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Sozen bestätigte seine Aufnahme im Ortsverein Köthen. Dies reiche formal aber nicht aus, weil der Hanswurst dort nicht wohnhaft sei.


Bratwurst sind der Betreiberin der ehemals ersten Autobahnraststätte Deutschlands an der A9 in Rodaborn bei Triptis im Saale-Orla-Kreis Christine Wagner die angedrohten Vollstreckungsmassnahmen der Behörden. Es geht um die Wurst. Genauer gesagt um die Thüringer Rostbratwurst, welche die Imbiss-Chefin seit Jahren durch beziehungsweise über den Zaun verkaufen muss. Aufgeben kommt nicht in Frage und die Kundschaft bleibt ihr treu.

In Gütersloh geht es um Luft. Ein Verbot von Luftballons im Zuge einer Klimaschutz-Richtlinie wurde vom Stadtrat ohne Notwendigkeit einer übergeordneten Ebene einstimmig beschlossen. In Zukunft wird es bei Veranstaltungen der Stadt sowie von städtischen Kitas und Schulen keine aufsteigenden Ballons mehr geben.

Zu bunt?


Viele bunte Bilder hätten die 26 Kilogramm Rohopium aus einem Drogenfund bei Limburg hervorrufen können. Genau ein Jahr lang haben die Ermittler der Polizeidirektion Limburg-Weilburg eine Drogenbande observiert. Zeit spielt offenbar keine Rolle. Egal. Auf dem Gelände der Autobahnraststätte Nord fanden die Schnüffler den Stoff in drei Lastwagen aus dem Iran und nahmen im Zuge dessen auch noch zwölf Iraner fest. Inklusive abgelehnte Asylbewerber. Diese werden übrigens nur dann in den Iran abgeschoben, wenn sie selbst damit einverstanden sind. Viel zu bunt!


Kapitän Claus-Peter Reisch von ‚mission lifeline‘ ist nichts zu bunt oder zu blöd. Nachdem sein Kahn ‚Eleonore‘ vom italienischen Innenministerium beschlagnahmt wurde, bettelt er unverhohlen um Spenden für ein neues Mittelmeertaxi. Seine letzten auf Sizilien abgekippten 104 Fahrgäste aus dem Sudan, Ägypten, Nigeria und dem Tschad waren ausser bisschen Krätze kerngesund. Lass jucken!
Das Taxi der NGO ‚mediterranea saving humans‘ mit dem Namen ‚mare jonio‘ wurde mit 300 tsd Euro Bussgeld belegt und ebenfalls festgesetzt. „La Paloma ohé! Einmal muss es vorbei sein…“


Schönen Tag!

#Sicherheitsgefühl in Deutschland

Liebe Leser, werte Zuschauer,


heute veröffentlichen wir die erste Leserzusendung zu unserer Umfrage zum Thema Sicherheitsgefühl in Deutschland.


Gerne veröffentlichen wir auch Ihre Erfahrungsberichte.


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Liebes Team von Ungetrübt Media


Sehr geehrte Damen und Herren


Sie fragen, wie sich unser Sicherheitsgefühl in Deutschland verändert hat und meinen mit Sicherheit, seit dem Beginn der Zuwanderung im Jahr 2015? Nach nunmehr vier Jahren kontinuierlicher Zuwanderung, unter dem Deckmantel der Asyl- und Flüchtlingspolitik, in alle Teile Deutschlands, bleibt festzustellen, dass es eine Sicherheit mit Sicherheit nicht mehr gibt.


Ich kann nicht für die westlichen Bundesländer sprechen, da dort die Zuwanderung von Neubürgernschon viel früher eingesetzt hat. Allerdings muss man klar erkennen, dass mit dem Fall der Grenze zwischen Ost und West, auch eine Integrationsflucht von Westdeutschen toleranten Beamten und Kadern in den Osten gegeben hat, die bis heute anhält. Der Grund dieser Zuwanderung von West nach Ost liegt darin begründet, dass bekanntlich die Toleranz zum Problem steht’s mit der Entfernung zum Problem zunimmt. Man war in München, Stuttgart, Köln und anderswo , so tolerant, das nur die Flucht in den Osten, einen Sinn ergab um nicht vor der Multi Kulti Gesellschaftvereinnahmt zu werden. Mittlerweile ist Multi Kulti auch im Osten allgegenwärtig.


Mit der beginnenden unkontrollierten Zuwanderung im Jahr 2015, die durch die uneingeschränkte Grenzöffnung ihren Anfang nahm, hat sich unser aller Leben in fast allen Bereichen dramatisch verändert.Waren es anfangs noch überfüllte Erstaufnahmestellen, setzte kurz darauf die Verteilung der „Asylsuchenden“ in Form von dezentraler Unterbringung ein. Dezentraler Unterbringung bedeute nichts anderes als das, dass freier Wohnraum für die „Flüchtlinge-Asylsuchende und Neubürger“ inmitten der ohnehin sozialschwachen Bevölkerung integriert wurde.
Als Beispiel kann man in Schwerin, der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, stellvertretend die Stadtteile Neu-Zippendorf und Mueßer Holz nennen. Diese Stadteile Schwerin tragen die Hauptlast der dezentralen Unterbringung.In vielen der leerstehenden Plattenbauwohnungen wurden teileweise ganze Aufgänge mit den Flüchtigen belegt. So wohnt teilweise nur noch ein Rentnerehepaar oder ein verwitwete Dame im Aufgang mit einer für Sie völlig fremden Kultur und südländischen Großfamilien. Oft reicht es aber auch aus, wenn nur ein junger Mann eine Wohnung im Aufgang eines Plattenbausgefunden hat. Als Beispiel sei hier ein Mieteraufgang in Stadtteil Neu Zippendorf genannt. Hier fand ein junger kräftiger Mann eine 2 Zimmer Wohnung im 4.OG. Die nachfolgenden Ereignisse die nach dem Einzug einsetzten stelle ich einmal in chronologischer Reihenfolge dar.
Mit dem Einzug setzte auch eine Belegung aller freien Kellerflächen im Aufgang ein. Der Neumieter beanspruchte diese Flächen für seine aus dem Sperrmüll gesammelten und bei einer Recyclingfirma erworbenen Gebrauchsgegenstände. Damit nicht genug, war der Keller voll, wurde in den Nachtstunden, diverse Waschmachschinen und Kühlschränke laut polternd nach oben getragen. Da diente dann noch die Wohnung oder das oberste Podest im Treppenaufgang als Lager. Waren die Lager im Aufgang gut gefüllt, fand in den Abendstunden dann ein orientalischer Basar statt. Zu einer bestimmten Uhrzeit fanden sich dann kleine Gruppen fremdländischer Personengruppen, vor der Haustür ein. Bis zu 10 Personen warten dann vor dem Hauseingang, falls der Neumieter noch nicht da war. Bei Regen oder kalter Witterung wollten die wartenden Kunden dann gerne schon mal im Hausflur warten. Verweigerten einige mutige Mieter diesen Personen den Einlass, wurde schon mal mit voller Gewalt und ausgetrecktem Bein, versucht gewaltsam Einlass zu finden. Wurde der Basar nun geöffnet, fand im Keller oder im 4.OG eine Besichtigung statt. Im Keller war dann eine illustre Runde und verhandelte in einer fremden Sprache wohl über die Verkaufsmodalitäten. War man sich einig wurden die Artikel am gleichen Tag oder im Laufe der Woche abgeholt. Gleichzeitig schaffte der Neumieter weitere Ware an. Man kam sich vor wie auf einem Wertstoffhof. Der Keller war annektiert.Als das Treiben zu bunt wurde und sich die weiblichen Mieter nicht mehr allein in den Keller trauten, und das ständige Möbeltragen im Hausaufgang zur Belästigung wurde, wurde die Wohnungsgesellschaft eingeschaltet. Mittels Aushang wurde dazu aufgefordert, die Freiflächen im Keller bis zu einem bestimmten Datum zu räumen. Damit wurde vorerst dem Spuck ein Ende bereitet.
Jetzt setzte aber ein buntes Treiben in der Wohnung des Asylsuchenden ein, es war ein ständigen Kommen und Gehen. Teilweise standen bis zu 10 Paar Schuhe vor der Wohnungstür. Männer und Frauen mit Kopftuch fanden hier wohl kurzzeitig eine Unterkunft. Der eigentliche Mieter wurde schon gar nicht mehr gesehen, sondern nur noch Schutzsuchende aller Kategorien.Eine Nachfrage bei der Melderegisterstelle der Stadt Schwerin, wie viele denn überhaupt in der Wohnung gemeldet sind. führte zu keinem Ergebnis, da die Auskunft verweigert wurde.
Jeder, so die Behörde könne 6 Wochen wohnen wo er möchte. Zudem könne man die betreffenden Personen ja nicht befragen, weil diese ja, namentlich nicht bekannt sind.Irgendwann hatte dann wohl jeder eine Wohnung gefunden und ein wenig Ruhe kam in den Hauseingang. Leider füllte sich der Keller inklusive Nebengelass nun wieder. Im Rahmen vom Brandschutz, achtete die Wohnungsgesellschaft nun darauf, dass die Keller nicht wieder durch abgestellte Möbel, im Falle eines möglichen Brandes verstellt wurden. Kurz und bündig gab es dann einen Anschlag am schwarzen Brett im Hausflur, das die Keller zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Vermieter geräumt werden. Da aber der Neubürger nicht allzu oft seine vom Staat bereitgestellte Wohnung nutzte, erreichte diesen die Aufforderung den Keller unverzüglich zu beräumen nicht rechtzeitig. So kam es wie es kommen musste, das beauftragte Räumkommando des Vermieters, leistete ganze Arbeit. Eine schon seit Wochen im Keller befindliche Couchgarnitur, diverse andere Gebrauchsgestände und Teppiche und diverse Fahrräder wurden fachgerecht in die Presse des Räumfahrzeuges geworfen.Ein Mieter der leider am Abend gerade im Keller war, bekam nun Bedauerlicherweise den vollen Hass des Neubürgers zu spüren, da die Flüche zwar arabisch vorgetragen wurden, hörte man doch ganz deutlich das Wort Nazi heraus. Die kommenden Tage und Wochen waren für die betreffende Familie kein Zuckerschlecken, denn der Neubürger projektierte seine Wut auf die betreffende Familie, fälschlicherweise in der Meinung, diese Familie hätte die Beräumung veranlasst. So wurde vor der Frau und deren Tochter demonstrativ ausgespuckt, wenn diese vor dem Hauseingang auf den Neubürger trafen. Die Blumentöpfe die im Hausaufgang überwinterten wurden nachts schnell mal zusammengetreten und im Keller Vorhängeschlösser mit Kleber verklebt. Der Hausfrieden ist so nachhaltig gestört. Was sagt der Vermieter, nicht viel. Man solle doch Unterschriften gegen den Neumieter sammeln, dann könnte man das Problem lösen. Was sagt die Polizei, da mehrere Anzeigen bereits ergangen sind.

In Lankow, einem weiteren Schweriner Stadtteil, da gebe es Wohnblöcke, für Mieter wie Sie, da wäre noch einigermaßen Ruhe. Sprich nicht der Verursacher wird umgesiedelt, sondern der deutsche Mieter muss das Feld räumen.Man fragt sich natürlich, wie kann ein Flüchtling eine Wohnung haben, die er kaum oder gar nicht braucht und nutzt oder eventuell sogar weitervermietet? Was gehen einem das für Gedanken durchden Kopf, wenn ich von mehreren Identitäten hören, die teilweise einige der Schutzsuchenden haben. Müssen diese nicht auch mehrere Adressen haben, um Leistungen mehrmals zu beziehen? So stellt sich mir die Frage, haben Wohnungsgesellschaften überhaupt ein Interesse daran zu erfahren, ob Wohnungen nur vermietet werden, um illegal Leistungen zu beziehen. So lange der Staat diese Wohnungen bezahlt, wird kein Vermieter sich die Frage stellen, wohnt da überhaupt jemand? Für den Flüchtling ein wunderbare Einnahmequelle , wenn er seine eigentlich nicht benötigte Zweit-oder Drittwohnung gegen Bares weitergibt. So fördert der Staat den Betrug Tür undTor.
So forderte der Chefradakteur der angeblichen Volkszeitung mit einem schwarzen Titelblatt mit dem Slogan: „ Toleranz statt Angst“ zur Toleranz auf und begrüße die Flüchtlinge mit den Worten; Sie sind gekommen um hier dauerhaft zu leben, ja was denn nun , dies es Schutzsuchende und Flüchtlinge oder Menschen die hierhergekommen sind , um dauerhaft zu leben. Dann hätten Sie aber auch keinen Anspruch auf Asyl und deren Leistungen.

#Tageskolumne Ute Fugmann

Rückblick Montag.


Das Leben geht nach den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg weiter.

Auch in Berlin. In der Neuköllner Erkstrasse kam es letzte Nacht zu einem Hinterhalt auf eine Streifenwagenbesatzung. Gegen 0.10 Uhr waren die Beamten wegen angeblichen Brandgeruchs in einer Wohnung zugange als ein Vorderreifen ihres gestreiften Gefährts erstochen wurde.

Ob’s der rechte war, ist nicht überliefert. Trotzdem Glück gehabt!


Im Stadtteil Gropiusstadt auf der Wutzkyallee brannten drei Autos infolge Brandstiftung 10 Minuten später lichterloh.
Wegen nicht ausreichendem Brandschutz wurden vor etwa einem Jahr 86 Baumhütten im Hambacher Forst geräumt und zerstört. Bisschen Schwund war auch dabei. Egal.

Nach Informationen der Polizei waren rund einhundert ‚Aktivsten‘ seitdem fleissig und bauten 60 neue Baumhäuser in luftigen Höhen. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Herbert Reul sagte damals, dass er keine Neuen tolerieren werde. Hmm.


Am Samstagabend kam ein 23 jähriger mutmasslicher Holzfäller mit einem Beil in den Aussenbereich eines Lokals in der Nürnberger Luitpoldstrasse. Er drohte unter ‚Allahu Akbar‘-Rufen alle aufzuschlitzen. Bei der Festnahme durch die Innenstadtinspektion mussten die Beamten unmittelbaren Zwang anwenden. In der Dienststelle wurden dann 1,8 Promille, Drogenkonsum und Anzeichen psychischer Unordnung festgestellt. Ethnie und Nationalität offenbar nicht.

Letzteres gibt es bei Opfer und Täter im Fall von heute Morgen gegen 5.20 Uhr im hessischen Maintal auch nicht. Eine 24 Jährige ist am Kopf verletzt worden, als sie auf offener Strasse in eine Kugel lief. Der vermeintliche Schütze ist nach einer Fahndung mit Hubschrauber festgenommen worden. Die Hintergründe sind unklar. Klar.


Unklar waren der MDR-Moderatorin Wiebke Binder die Reaktionen auf ihre Äusserung die CDU und die AfD als ‚Bürgerliche Koalition‘ zu bezeichnen. Die Bundesregierung reagierte harsch und der Sender entschuldigt sich. Auch klar.


Die Regierung Italiens reagiert harsch auf das Einlaufen des Schlepperkahns ‚Eleonore‘ von der NGO ‚mission lifeline‘ im sizilianischen Hafen von Pozzallo. Die 104 goldigen Migranten durften an Land. Das Schiff werde jedoch beschlagnahmt, erklärte das Innenministerium in Rom. Mal schauen wie lange.


Schönen Tag!

#Skandal beim MDR

Quelle: Focus 1.9.19


Und wieder löst der MDR einen Skandal aus!


„Während der Wahlberichterstattung der ARD zu den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg kam es zu einer Szene, die nun für Diskussionen sorgt: Die MDR-Moderatorin Wiebke Binder sprach mit dem sächsischen CDU-Politiker Marco Wanderwitz und fragte ihn, ob eine „bürgerliche Koalition“ in Dresden möglich sei – auch mit der AfD.“

Zum Glück distanzierten sich die Kollegen umgehend von den Aussagen/Fragestellung. Dadurch konnte die ausgewogene Berichterstattung des öffentlich rechtlichen Senders wieder hergestellt werden!

Mal schauen, wie es mit der Dame weiter geht…

Wir gehen heute in unserer Nachrichtensendung ausführlich auf die gestrigen Landtagswahlen ein.